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Foto: Christina Weber
Foto: Christina Weber

Neues Geschäftsmodell des Fahrdienstes

Uber legal

Das Landgericht Frankfurt hat Uber Pop verboten. Daher arbeitet der Fahrdienst nun als Mitfahrzentrale und nimmt Mini-Preise. Dabei bleibt es aber nicht. Ein neues Geschäftsmodell steht bereits in den Startlöchern.
Für den umstrittenen Fahrdienst Uber lief es in jüngster Zeit nicht allzu rosig. Das Landgericht Frankfurt hat das Angebot Uber Pop deutschlandweit verboten, mit der Begründung, es sei wettbewerbswidrig. Geklagt hatte Taxi Deutschland, ein Zusammenschluss der Taxizentralen. Somit darf Uber keine Fahrten mehr über Privatleute abwickeln. In Stuttgart darf der Fahrdienst zudem gar nicht aktiv werden, denn die Stadt hatte vorab schon mal eine Klage eingereicht und so jegliche Aktivitäten von Uber in Baden-Württembergs Hauptstadt unterbunden. Das amerikanische Startup, aus dem längst ein Großkonzern geworden ist, gab nicht klein bei. Nach Stuttgart wollte man ohnehin nie, sagt Christopher Bates, Uber-Chef für Frankfurt und Düsseldorf (Bild). Und im Rest der Republik stellte man den Service einfach so um, dass er als Mitfahrzentrale durchgeht. Dafür darf Uber an den Fahrten im Grunde nichts verdienen. Nur eine Fahrtkostenerstattung kann das Unternehmen kassieren. „Bisher hat eine Fahrt rund einen Euro pro Kilometer gekostet, nun sind es 35 Cent“, erklärt Bates.

Auf Dauer kann dieses Geschäftsmodell nicht funktionieren – denn zurzeit zahle Uber nur drauf, die kompletten 35 Cent bleiben bei Fahrer, erläutert der Uber-Chef. Viele Fahrer seien dennoch abgesprungen, denn ihr Verdienst wurde drastisch beschnitten. Vor dem Richterspruch bekamen sie 80 Prozent der Einnahmen, sprich mehr als doppelt so viel wie momentan. Für die Fahrgäste wiederum ist es eine feine Sache, denn sie sparen deutlich – müssen allerdings auch länger auf ein Uber-Fahrzeug warten. Da drängt sich die Frage auf, warum der ganze Aufwand? Die Antwort: Um Zeit zu überbrücken und nicht ganz vom Markt zu verschwinden.

„Noch vor dem Sommer wollen wir mit unserem neuen Dienst an den Start gehen“, verkündet Bates. Dann soll alles ganz legal ablaufen. So muss künftig jeder Fahrer einen Personenbeförderungsschein vorweisen – obwohl dieser Punkt gar nicht Teil des Urteils war, aber schon für viel Diskussion sorgte. Außerdem brauchen alle Fahrzeuge eine Mietwagenlizenz. Und zu guter Letzt muss Uber dann auch eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent abführen. All diese Neuerungen werden den Gewinn des Unternehmens wohl stark beschneiden, dafür ist es dann rechtlich nicht mehr angreifbar. Auf den Fahrpreis wird sich das Modell auf jeden Fall auswirken. "Noch rechnen wir den genauen Preis aus. Er wird attraktiv für unsere User sein, aber deutlich über 35 Cent liegen, damit es sich für unsere Fahrer-Partner lohnt“, verspricht Bates. Uber werde weiterhin billiger sein als herkömmliche Taxen.

Die Neuerungen bringen auch großen organisatorischen Aufwand mit sich. Um einen Personenbeförderungsschein zu bekommen, sind ein polizeiliches Führungszeugnis, eine ärztliche Untersuchung sowie eine Ortskenntnisprüfung nötig. Für letzteres muss unter Umständen auch eine Schulung belegt werden, um den Test bei der IHK zu bestehen. „Wir übernehmen die Kosten für die ärztliche Untersuchung sowie die Prüfungsgebühren“, so Bates. Andernfalls sei es sehr schwer, selbständige Partner zu finden. Denn die müssten dann erst einmal viel Geld aus eigener Tasche bezahlen, um arbeiten zu können. Nachdem ein Fahrer diese Hürden genommen hat, steht noch eine Uber-Schulung auf dem Programm. Die wird in den eigenen Geschäftsräumen direkt an der Eschenheimer Tor durchgeführt. Um die Mietwagenlizenz für die Autos zu bekommen, sei neben TÜV und Zulassung auch eine Alarmanlage und ein Kilometerzähler notwendig.

Trotz der Umstände und Mehrkosten sei Bates überzeugt, dass das Konzept aufgehe. „Wir wollen Uber in Frankfurt ausbauen und mit dem neuen Dienst können wir das auch.“ Den Widerstand der Taxi-Unternehmen könne er nachvollziehen. „Wir sind eine innovative Plattform, die das bestehende System ergänzt“, sagt er. Dennoch klappe auch die Zusammenarbeit mit Taxifahrer teilweise sehr gut. In Berlin, Hamburg und Düsseldorf gibt es Uber Taxi. Hier können sich Taxifahrer registrieren und bekommen Fahrten vermittelt. „Wir bieten viele Vorteile. Zum Beispiel wird immer der Fahrer vermittelt, der die kürzeste Entfernung zum User hat. Dadurch sind die Anfahrtswege viel kürzer.“ Außerdem bezahle das Unternehmen die Fahrer sehr schnell, im Zwei-Wochen-Rhythmus. Der Limousinendienst Uber Black, über den professionelle Chauffeure gebucht werden können, ist vom Urteil übrigens nicht betroffen und arbeitet wie gewohnt weiter.
 
8. Mai 2015, 11.30 Uhr
Christina Weber
 
 
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