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Vorwürfe abgewiesen
Schließung des Jobcenters stößt auf Unmut
Nach der Schießerei im Jobcenter in der Mainzer Landstraße einigte man sich auf dessen Schließung. Die Linken bemängeln nun, dass das gegen eine Vereinbarung unter den Stadtverordneten verstoßen würde.
Die Fraktion der Linken im Römer sind mit der Schließung des Jobcenters in der Mainzer Landstraße ganz und gar nicht einverstanden. „Wenn die Sicherheit der Kunden an erster Stelle stehen soll, spricht gerade das für eine Außenstelle“, sagt Dominike Pauli, Fraktionsvorsitzende der Linken. Denn dieses Jobcenter war verantwortlich für Obdachlose, Drogenabhängige und psychisch kranke Menschen. Und genau diese auf alle fünf Jobcenter zu verteilen, schaffe neue Sicherheitsprobleme. Außerdem handle es sich um einen Bruch des Kooperationsvertrags der Stadtverordnetenversammlung. Dort heiße es: „Für die besonderen Personengruppen Suchterkrankte und Wohnsitzlose werden Außenstellen vorgehalten.“ Der Kooperationsvertrag zwischen der Stadt und der Bundesagentur für Arbeit gelte bis 2017. „Sollte es zu einer Schließung der Außenstelle kommen, so müsste der Vertrag vorher geändert werden“, so Dominike Pauli.
Diese Anschuldigungen will Sozialdezernentin Daniela Birkenfeld (CDU) nicht auf sich sitzen und weist die Behauptung der Linken zurück. „Die Vertragspartner Stadt Frankfurt und Agentur für Arbeit sind sich in der Sache einig, so dass die Vertragsänderung eine Formsache ist“, sagt Birkenfeld. Sobald das Konzept für die künftige Betreuung wohnsitzloser Kunden vorliege, werde die Trägerversammlung die Änderung vornehmen. Eine Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zu dieser Vertragsänderung sei nicht erforderlich.
Diese Anschuldigungen will Sozialdezernentin Daniela Birkenfeld (CDU) nicht auf sich sitzen und weist die Behauptung der Linken zurück. „Die Vertragspartner Stadt Frankfurt und Agentur für Arbeit sind sich in der Sache einig, so dass die Vertragsänderung eine Formsache ist“, sagt Birkenfeld. Sobald das Konzept für die künftige Betreuung wohnsitzloser Kunden vorliege, werde die Trägerversammlung die Änderung vornehmen. Eine Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zu dieser Vertragsänderung sei nicht erforderlich.
29. Juli 2011, 10.13 Uhr
pb
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