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Foto: Harald Reiss/pixelio
Foto: Harald Reiss/pixelio

Stadt Frankfurt muss weiterhin zahlen

Klage gegen Kommunalen Finanzausgleich gescheitert

Die Klage der 18 Kommunen gegen den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) ist gescheitert. Der Staatsgerichtshof hat entschieden, dass die Solidaritätsumlage nicht gegen die Verfassung verstößt. Auch Frankfurt hatte sich an der Klage beteiligt.
18 Kommunen, darunter die Stadt Frankfurt, hatten gegen den Kommunalen Finanzausgleich geklagt. Am heutigen Mittwoch scheiterte die Klage vor dem Staatsgerichtshof in Wiesbaden, der KFA verstoße nicht gegen die hessische Verfassung. Zudem sei die Klage von 17 der involvierten Kommunen nicht zulässig. Die der Stadt Frankfurt sei zwar zulässig, aus dem genannten Grund aber unbegründet.

Bürgermeister und Stadtkämmerer Uwe Becker bezeichnet den KFA als ungerecht: „Das Gesetz ist nach Auffassung des Staatsgerichtshofes zwar verfassungsmäßig, bleibt aber nach unserer Auffassung ungerecht und unzureichend für unsere Stadt Frankfurt am Main. Wir haben in den vergangenen Jahren viele Gespräche mit der Landesregierung über die Ausgestaltung des KFA geführt. Es ist bedauerlich, dass die Landesregierung die besonderen Belange und Kostenstrukturen der Stadt Frankfurt am Main bisher nicht ausreichend berücksichtigt. Wir wollen daher das Urteil als Grundlage für weitere Gespräche mit der Landesregierung nutzen.“

Der Kommunale Finanzausgleich regelt, dass Städte mit besonders hohen Steuereinnahmen eine Solidaritätsumlage zahlen, von der finanzschwache Kommunen profitieren. Davon fühlen sich die an der Klage beteiligten Kommunen benachteiligt. Der KFA sorge nicht für Solidarität, sondern für Entmündigung. Laut Uwe Becker sollte der KFA der Stadt auskömmliche Mittel zur Finanzierung ihrer Aufgaben sichern, genau dies tue er jedoch nicht: „Frankfurt ist in seiner Einwohnerzahl so groß wie alle anderen kreisfreien Städte Hessens zusammen und übernimmt zentrale Funktionen für die gesamte Region. Und dennoch wird alles in einen Topf geworfen – statt einer adäquaten Berücksichtigung unserer Bedarfe findet eine Nivellierung zu unseren Lasten statt.“

Die Klage begründete Uwe Becker im November des vergangenen Jahres damit, dass das Land Hessen bei der Bemessung der Bedarfe Frankfurts nicht alle Aufgaben so berücksichtigt habe, dass diese angemessen finanziert werden können. Man habe weder die Metropolfunktion Frankfurts ausreichend gewürdigt noch die besonderen Aufgabenstellungen der bei weitem größten Großstadt Hessens angemessen anerkannt. „Die gewählte Berechnungsmethode ist aus unserer Sicht fehlerhaft“, sagte Becker.

Natürlich wolle man sich solidarisch mit den finanziell schwächeren Kommunen zeigen, das tue man auch bereits seit langer Zeit, der KFA verursache für die Stadt Frankfurt jedoch eine enorme finanzielle Mehrbelastung, so der Stadtkämmerer. Alleine durch den Entzug der Grunderwerbssteuereinnahmen seit 2011 sei bereits rund 1 Milliarde Euro an Einnahmen verloren gegangen, so Becker. Zwar gilt Frankfurt als eine der reichsten Städte Deutschlands, aktuell muss sie aber ein Minus von rund 200 Millionen Euro verzeichnen. Die Ursache dafür ist das enorme Bevölkerungswachstum. Damit wachsen auch die Aufgaben, es werden neue Betreuungsplätzen, Schulen und viele weitere zusätzlichen Ausgaben notwendig. Auch deshalb gehen, so Uwe Becker, „Einnahmen und Ausgaben wie eine Schere auseinander.“ Für Sommer 2019 ist eine Evaluation des KFA geplant, dies will Becker konstruktiv nutzen: „Wir werden gegenüber dem Land weiter für eine bedarfsgerechte Finanzausstattung für unsere Stadt eintreten und die entsprechenden Gespräche führen.“
 
16. Januar 2019, 13.07 Uhr
Ronja Merkel
 
Ronja Merkel
Jahrgang 1989, Kunsthistorikerin, von Mai 2014 bis Oktober 2015 leitende Kunstredakteurin des JOURNAL FRANKFURT, von September 2018 bis Juni 2021 Chefredakteurin. – Mehr von Ronja Merkel >>
 
 
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