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Nach Gerichtsentscheidung

Spontaner Protest gegen Verbot von Blockupy

"Blockupy findet statt – so oder so", heißt es von Seiten des linksradikalen Bündnisses "umsGanze!" Derweil soll auch der juristische Weg gegen das Verbot der Blockupy-Proteste fortgesetzt werden.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat entschieden, das Verbot der Blockupy-Proteste durch die Stadt bestehen zu lassen. Auch die Räumung des Occupy-Camps für vier Tage wurde zugelassen. Bereits vor der Entscheidung des Gerichts am Montagabend gab es vor dem Occupy-Lager eine Spontandemo für Versammlungsfreiheit. Nach der Entscheidung heißt es von Seiten des linksradikalen Bündnisses umsGanze!, die Frankfurter Innenstadt am 17. und 18. Mai ungeachtet der Gerichtsentscheidung besetzen und "lahmlegen" zu wollen. Bündnis-Sprecherin Marlies Sommer sagt: "Dass das Verwaltungsgericht ein so umfassendes Versammlungsverbot bestätigt ist ein Skandal, aber keine Überraschung. Ruhe und Ordnung um jeden Preis, und koste es die Grundrechte – das ist die Linie autoritärer Krisenpolitik, jetzt auch in Deutschland." Man werde sich durch "Kriminalisierungsversuche" nicht einschüchtern lassen.

Die Occupy-Aktivisten wollen passiven Widerstand gegen die bevorstehende Räumung ihres Camps am Mittwochmorgen gegen 7 Uhr leisten. Auch juristisch soll weiter gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt vorgegangen werden - die Anmelder der Blockupy-Demo wollen vor das Verwaltungsgericht Kassel ziehen, und von dort aus wenn nötig weiter zum Bundesverfassungsgericht. Zu erwarten ist daher, dass über den Umfang der Proteste erst kurz vor deren offiziellen Beginn von Rechts wegen entschieden sein wird. Volkhard Mosler, Mitglied des Kreisvorstandes der Linken in Frankfurt, sieht das Verwaltungsgericht als "Komplizen" des Frankfurter Magistrats: „Es hat möglichen Beeinträchtigungen von Geschäftsleuten und Bankmitarbeitern größeres Gewicht beigemessen als der demokratischen Willensbildung. Wer heute die Blockupy-Proteste verbietet, wird morgen das Streikrecht abschaffen und übermorgen die Meinungsfreiheit“.

Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU) fordert hingegen ein Bekenntnis der Veranstalter zu den Auflagen des Gerichts. Das Demonstrationsrecht dürfe nicht durch gewalttätige Demonstranten missbraucht werden. Sie sagt weiterhin: „Es ist für die Stadt Frankfurt von hoher Bedeutung, dass das Gericht bestätigt hat, dass eine Massenblockade und das Besetzen von öffentlichen Plätzen in der vorgelegten Konzeption der Veranstalter als Nötigung nicht hinnehmbar ist! Die in den verschiedenen Medien zu findenden Gewaltaufrufe erfüllen mich weiterhin mit großer Sorge! Nach polizeilichen Erkenntnissen muss man davon ausgehen, dass unter den bis zu 40.000 zu erwartenden Demonstranten 2000 Gewaltbereite in der Zeit von Mittwoch bis Samstag anreisen werden.“

Sicherheitsdezernent Markus Frank (CDU) berichtet, dass in dem Erörterungstermin am vergangenen Samstag die polizeiliche, brand- und katastrophenschutztechnische Einschätzung der Sicherheitslage durch das Aktionsbündnis Blockupy weitgehend ignoriert und als Panikmache der Stadt abgetan wurde. „Der Veranstalter hat sich nicht eindeutig genug von Aufrufen zur Gewalt distanziert, insbesondere auch nicht Vorsorge getragen, dass sich die Ereignisse des 31. März nicht wiederholen.“

Derweil haben Künstler und Wissenschaftler in einem Offenen Brief an die Stadt, die Demonstrationsverbote kritisiert.
 
15. Mai 2012, 10.46 Uhr
nil
 
 
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