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Foto: Bernd Kammerer
Foto: Bernd Kammerer

Mobilitätsausschuss

Majer kündigt schärfere Regeln für E-Scooter an

Um das Abstell-Chaos von E-Scootern zu beenden, will das Mobilitätsdezernat feste Stellplätze und Parkverbotszonen für die Roller einrichten. Mittels „Geofencing“ sollen die Anbieter das kontrollieren. Ab Frühjahr sollen die ersten Stationen in der Innenstadt entstehen.
Seit ihrer Zulassung 2019 sind sie fast überall in der Stadt zu sehen: E-Scooter liegen und stehen an allen Ecken. Nicht alle freuen sich aber darüber, denn häufig stellen falsch abgestellte E-Scooter ein Hindernis für andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer dar. Schon lange versucht die Stadt deshalb, das Abstellen der Roller zu regulieren. Dazu erarbeitet das Mobilitätsdezernat nun eine Sondernutzungserlaubnis. Erste Regeln stellte Dezernent Stefan Majer (Bündnis 90/Die Grünen) am Montag vor.

Die E-Scooter entwickelten sich immer mehr von „Spaßfahrzeug“ zu einer Alternative für kurze Strecken, so Majer in seinem Beitrag im Mobilitätsausschuss der Stadt. Die Abstellsituation sowie das Verkehrsverhalten mancher Nutzerinnen und Nutzer seien jedoch „deutlich verbesserungswürdig“. Mit den geplanten Regeln soll das „wilde Abstellen“ der Roller künftig verhindert werden. So soll es beispielsweise feste Abstellstationen für die E-Scooter geben, an denen jeweils maximal fünf Fahrzeuge geparkt werden können. Etwa 100 bis 150 Meter um diese Stellplätze herum dürfte dann kein Scooter mehr endgültig abgestellt werden.

Ein Parkverbot soll es außerdem in Fußgängerzonen, auf den Main- und Straßenbrücken, in Parks und Grünanlagen, in Landschafts- und Naturschutzgebieten, im Wald, auf Mittelstreifen und Grünflächen im Straßenraum sowie auf Spielplätzen und Friedhöfen geben. Die Anbieter müssten sicherstellen, dass diese Regeln auch eingehalten werden, erklärte auch Majers Referent Wolfgang Siefert dem JOURNAL FRANKFURT. Das soll durch das sogenannte Geofencing passieren, durch das Nutzerinnen und Nutzer die Leihe der Scooter nur außerhalb der festgelegten Sperrzonen beenden und im Falle eines Verstoßes zudem von den Verleihern ermittelt werden können.

Auch dort, wo die E-Scooter abgestellt werden dürfen, soll es künftig weitere Regeln geben. So muss beispielsweise auf Gehwegen mindestens 1,50 Meter des Weges frei bleiben; auch Radwege, Feuerwehrzufahrten, Blindenleitsysteme, Gleisbereiche und Haltestellen des ÖPNV, Ampeln oder Kreuzungen müssen freigehalten werden. Zudem sollen die Anbieter dafür sorgen, dass Fußgängerzonen nicht befahren werden können. Für etwaige Beschwerden müssen sie eine 24-Stunden-Hotline zur Verfügung stellen.

Im Ausschuss wies Majer darauf hin, dass die geplanten Verbesserungen nur sukzessive erreicht werden könnten. „Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht alle Probleme auf einmal lösen“, sagte auch Wolfgang Siefert. Im ersten Quartal 2022 wolle man zunächst mit Parkzonen in der Innenstadt, beispielsweise an Umsteigestationen und um die Zeil herum, beginnen. Danach sollen weitere „Hotspots“ angegangen werden. Darüber hinaus sei das Dezernat in Gesprächen mit den Anbietern, um auch in den Außenbereichen der Stadtteile, beispielsweise an U- und S-Bahnstationen, E-Scooter zur Verfügung zu stellen.
 
30. November 2021, 16.54 Uhr
loe
 
 
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