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Notfallplan

Lufthansa Cargo und das Nachtflugverbot

Das kurzfristig verhängte Nachtflugverbot in Frankfurt brachte Lufthansa Cargo in Zugzwang. Jetzt wurde ein Notfallflugplan erarbeitet. Man weicht nach Köln/ Bonn aus.
Lufthansa Cargo hat in der vergangenen Woche einen Notfallflugplan auf die Beine gestellt. Das kurzfristig verhängte Nachtflugverbot habe immense Folgen für die Frachtairline. Ab dem 30. Oktober werden viele Flüge in die Tag- und in die Tagesrandstunden verlegt. Einzelne Verbindungen – wie nach China – seien ganz gestrichen worden. Außerdem wird man nach Köln/ Bonn ausweichen. Sprich. Flüge nach China würden nach dem abendlichen Abflug aus Frankfurt einen mehrstündigen Zwischenstopp an dem Airport in Nordrhein-Westfalen einlegen, um dann zu der geplanten nächtlichen Abflugzeit Richtung Fernost aufzubrechen. „Das Nachtflugverbot zwingt uns zu einem Flugplan, der ökonomisch und ökologisch absurd ist“, so Karl Ulrich Garnadt, Chef von Lufthansa Cargo. „Wir operieren künftig mit unnötigen Starts und Landungen, die zu mehr Lärm, mehr Treibstoffverbrauch und Mehrkosten in Millionenhöhe führen.“
Außerdem werde ab Januar mindestens ein MD-11-Frachtflugzeug von Frankfurt nach Köln verlegt. Dieser Frachter solle den „Nachtsprung“ nach Nordamerika bedienen, der über Frankfurt auf Grund des Nachtflugverbotes nicht mehr möglich sei.

Für die gesamte Deutsche Logistikindustrie sei die Kasseler Entscheidung ein verheerendes Signal, so Garnadt. „Deutschland ist als Exportvizeweltmeister auf eine zuverlässige Anbindung an die weltweiten Warenströme angewiesen. Der Flughafen Frankfurt spielt dafür eine herausragende Rolle, schließlich werden rund 40 Prozent des Werts der deutschen Exporte auf dem Luftweg transportiert.“ Durch ein totales Nachtflugverbot drohe Deutschland den Anschluss an die globalen Logistikströme zu verlieren, so Garnadt. „Den siebtgrößten Frachtflughafen der Welt jede Nacht für sechs Stunden zu schließen und damit von den internationalen Warenströmen abzukoppeln, trifft die Luftverkehrsindustrie schwer. Solch starke Nutzungsrestriktionen gibt es für keinen anderen Verkehrsträger.“

Und so hofft Lufthansa Cargo weiter auf eine Entscheidung des Leipziger Bundesverwaltungsgerichtes, die ein Minimum an notwendigen Nachtflügen erlaube. „Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag die Sicherstellung von wettbewerbsfähigen Betriebszeiten an deutschen Flughäfen festgeschrieben und bekräftigt. Ich gehe fest davon aus, dass das Gericht zu einer angemessenen Abwägung zwischen den wirtschaftlichen Notwendigkeiten der Exportnation Deutschland und den Schutzinteressen der Anwohner kommt“, so Garnadt. „Den deutschen Fluggesellschaften ist es in den vergangenen Jahren gelungen, die Lärmemissionen durch Milliarden-Investitionen in moderne und leise Flugzeuge deutlich zu reduzieren. Diese Entwicklung muss nun auch bei der Frage der Betriebszeiten deutscher Airports anerkannt werden.“ Aber feststeht: Die Frankfurter freuen sich schon jetzt über ein bisschen Nachtruhe am Himmel.
 
20. Oktober 2011, 11.12 Uhr
red
 
 
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