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Tot im U60311

Haftstrafen im Türsteherprozess

Am Dienstagvormittag stellte die Verteidigung noch Beweisanträge, am Mittag fällte der Richter am Landgericht sein Urteil. Die U60311-Türsteher, die für den Tod eines Mannes verantwortlich sein sollen, wurden zu Haftstrafen verurteilt.
Am Dienstagvormittag stellte die Verteidigung noch Beweisanträge, am Mittag fällte der Richter am Landgericht sein Urteil. Die U60311-Türsteher, die für den Tod eines Mannes verantwortlich sein sollen, wurden zu Haftstrafen verurteilt.

Nach dem für den Dienstag angekündigten Urteil sah es am Vormittag am Frankfurter Landgericht nicht aus. Die Verteidigung hatte zunächst weitere Gutachten sowie eine Ortsbegehung des Tatorts beantragt und das Gericht hatte sich für eine Stunde zurückgezogen. Dann aber fällte das Gericht sein Urteil: Die beiden Hauptangeklagten, zwei muskulöse Männer im Alter von 36 und 30 Jahren sind zu zehneinhalb und neun Jahren wegen Totschlags verurteilt worden, ein 20-jähriger Clubangestellter bekommt fünf Jahre Jugendstrafe und ein 34-jähriger Türsteher ist wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Damit ist ein fünf Monate währender Prozess zu Ende gegangen und die Mutter des Briten Lee John H. hat nun zumindest die Gewissheit, dass die Beteiligten an der Prügelei zur Rechenschaft gezogen wurden. Vorläufig zumindest, da die Angeklagten noch gegen das Urteil Revision einlegen können. Zusammen mit ihrer Tochter und einer Dolmetscherin saß die Mutter des Opfers wieder im Verhandlungssaal des Frankfurter Landgerichts und machte sich Notizen, während die Dolmetscherin ihr jedes Wort des Richters und der Anwälte übersetzte. Vor sich auf dem Tisch hatte sie Fotos platziert; dabei ein ganz großes Bild ihres Sohnes, des jungen Mannes, der nicht älter als 31 Jahre werden durfte und seinen letzten Clubbesuch am 25. April 2011 mit seinem Leben bezahlte.

Das Gericht sah als erwiesen an, dass die vier Türsteher in eine Prügelei im Techno-Club U60311 involviert gewesen sind. Am Ende lag der Brite mit inneren Verletzungen auf dem Trottoir und konnte später in medizinischer Behandlung auch nach mehreren Notoperationen nicht mehr gerettet werden.

Diese Nachricht wurde nach Bekanntwerden des Urteils nochmals überarbeitet
 
12. September 2012, 11.44 Uhr
nb
 
 
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