Der hessische Landtag verabschiedet eine Reform des Sicherheitsgesetzes. Behörden erhalten mehr Befugnisse. Die Opposition bezweifelt, ob die Änderungen verfassungsmäßig sind.
Till Geginat/dpa /
Nun ist es offiziell: Mit den Stimmen der schwarz-grünen Mehrheit hat der hessische Landtag eine Reform des Sicherheitsgesetzes beschlossen. Behörden dürfen ab jetzt mehr Instrumente bei der Videoüberwachung von Gefahrenpunkten und für die Bekämpfung von Rechtsextremismus einsetzen. Auch kann das Parlament den Verfassungsschutz stärker kontrollieren.
Am späten Donnerstagabend sprach Innenminister Peter Beuth (CDU) in Wiesbaden von einem „Mehr an Sicherheit“ und einem ab- und ausgewogenen“ Gesetzespaket. Laut der Grünen-Abgeordneten Eva Goldbach kann die Polizei zum Schutz vor häuslicher Gewalt bereits gewalttätig gewordene Personen künftig nicht mehr nur einer Wohnung verweisen.
Elektronische Fußfessel bei Missachtung von Kontaktverbot
Sollte ein Kontaktverbot missachtet oder dessen Missachtung angedroht werden, könnten zukünftig nach einem richterlichen Beschluss gewalttätig gewordene Personen mittels elektronischer Fußfessel überwacht werden. Ebenso wurde das Verfassungsschutzgesetz gemäß Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts modernisiert.
Goldbach zufolge entscheiden Gerichte künftig darüber, ob etwa V-Leute oder verdeckte Ermittler eingesetzt werden. Außerdem erhielten Mitglieder des parlamentarischen Kontrollgremiums für das Landesamt für Verfassungsschutz umfassendere Möglichkeiten, sich in dieser Behörde zu informieren.
Scharfe Kritik kam von der Opposition. Sie bezweifelte, ob die Reform in allen Teilen verfassungsgemäß sei. SPD, FDP und Linke stimmte dagegen, die AfD enthielt sich. Heike Hofmann (SPD) sprach von einer Symbolpolitik und verfassungsrechtlichen Defiziten. Nach ihrer Ansicht sollte sich Schwarz-Grün lieber zum Beispiel um ausreichend Plätze in Frauenhäusern für von Gewalt betroffenen Frauen kümmern.
Torsten Festehausen (Die Linke) sieht das Staatsvertrauen der Bürger gefährdet: Die Neuregelungen gäben der Polizei „weitreichende Befugnisse zur Überwachung und Datensammlung, ohne ausreichende Schutzmaßnahmen und Transparenz zu gewährleisten“.
Die Opposition erinnerte erneut an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die Datenanalyse-Software „Hessendata“ der Polizei für verfassungswidrig zu erklären. Damit können Beamte riesige Datenmengen durchkämmen, um Straftätern schneller auf die Spur zu kommen. Minister Beuth verwies derweil auf umgesetzte Nachbesserungen.