Das Amtsgericht Frankfurt verurteilt zwei Menschen zu Geldstrafen, die sich auf Straßen festgeklebt hatten. Ein weiterer erhält ein gesondertes Verfahren.
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Zwei Klimaaktivisten aus Bayern wurden am Mittwoch, den 26. April, vom Amtsgericht Frankfurt zu Geldstrafen verurteilt. Ein dritter Angeklagter ließ sich für den Prozess entschuldigen; sein Fall wird in einem gesonderten Verfahren behandelt. Die drei hatten sich im vergangenen April im Frankfurter Stadtgebiet an Straßen festgeklebt. Die Staatsanwaltschaft legte den Angeklagten daraufhin Nötigung zur Last.
Die drei hatten sich innerhalb weniger Tage zunächst zwei Mal auf einer Einfallstraße festgeklebt. Bei einem dritten Mal hatten sie schließlich in der Innenstadt nahe des Mainufers den Straßenverkehr längere Zeit lahmgelegt. Der Richter verurteilte den 35-Jährigen und den 60-Jährigen der Aktivisten zu 110 Tagessätzen in Höhe von 10 Euro bzw. 60 Tagessätze in Höhe von 25 Euro. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.