Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat „Hinweise“ zum Flughafen-Prozess verschickt. Unter anderem wird in diesen die Rechtmäßigkeit der 17 Ausnahmeflüge in der Nacht in Frage gestellt.
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Am 13. März sind Kläger und Beklagte des Flughafen-Prozess zur Verhandlung geladen. Vier zentrale Punkte sollen dann besprochen werden: Ob der versprochene passive Schallschutz und die Entschädigungen ausreichend sind; ob die Lärmberechnung der Planfeststellungsbehörde richtig ist; ob und wie viele Nachtflüge es geben muss und ob die Berechnung von Grundstückswerten in betroffenen Gebieten nicht eher hätte erfolgen müssen.
Einige der Kläger werten den Brief des Bundesverwaltungsgerichts als Hinweis darauf, dass ihren Klagen rechtgegeben wird. Auch die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses sei nicht unmöglich. Die Oberbürgermeisterkandidatin der Flughafen Ausbaugegner (FAG) Ursula Fechter spricht von „einem Lichtblick, einem ersten Erfolg der Demonstrationen gegen den Flughafenausbau“. Zudem seien die Ausführungen aus Leipzig eine „Klatsche“ für die Landesregierung. Ihre Wertung: Das Lärmgutachten wird noch mal komplett überprüft.