Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat seinen neuen Armutsbericht vorgelegt. Daraus geht hervor, dass Hessen immer stärker von Armut gefährdet ist. Vor allem regional sind die Unterschiede groß.
Nina Pfeifer /
Die Armutsgefährdungsquote ist im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Das geht aus dem Bericht zur regionalen Armutsentwicklung hervor, den der Paritätische Gesamtverband am Donnerstag vorgestellt hat. Der bundesweite Durchschnitt lag bei 15,5 Prozent.
In Hessen fallen mittlerweile 13,7 Prozent der Bevölkerung unter die Armutsgefährdungsschwelle. Das ist knapp ein halber Prozentpunkt mehr als im Jahr 2012 (13,3 Prozent). Im Vergleich zum Jahr 2010 ist die Armut sogar um 1,6 Prozent gestiegen. Hessen steht jedoch im Vergleich zu anderen Bundesländern gut da: Nur in Bayern (11,3 Prozent) und Baden-Württemberg (11,4 Prozent) gibt es eine geringere Armutsgefährdung.
Vor allem regional wurden in Hessen starke Unterschiede festgestellt. Während in der wirtschaftlich florierenden Metropolregion Rhein-Main knapp 12,4 Prozent als arm gelten, sind es in Nordhessen 16,7 Prozent. Das sind mehr als im bundesweiten Durchschnitt.
Auch die Prozentzahl derer, die auf Hartz IV angewiesen sind, ist um 0,1 Prozent, auf 8,5 Prozent gestiegen. Allein in der Stadt Offenbach beziehen 19,6 Prozent der Einwohner Hartz IV, bei den unter 15-Jährigen sogar 35 Prozent.
Gründe für Armut gibt es viele. „Leih- und Zeitarbeit, befristete Arbeitsverhältnisse sowie Teilzeit- und Minijobs leisten der Armut, vor allem bei Frauen, Vorschub“, sagte Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert, die Armut zu bekämpfen. So sollen die Hartz IV-Regelsätze erhöht werden und der Familienlastenausgleich und der Altersgrundsicherung reformiert werden. Außerdem sollen große Vermögen steuerlich mehr belastet werden.
Als armutsgefährdet gilt in Deutschland, wer weniger als 60 Prozent des Durchschnittseinkommens verdient: 892 Euro bei einem Singlehaushalt, 1873 Euro für Familien mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren.