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Wasserpreise: Becker fordert faires Verfahren

In der Auseinandersetzung um die Höhe der Wasserpreise in Hessen hat der Frankfurter Stadtkämmerer Uwe Becker gefordert, „unter fairen Gesichtspunkten“ festzustellen, ab wann der Preis für Wasser überhöht sei und welche Kriterien bei der Bemessung der Gebühren und Beiträge zu beachten seien.

Hintergrund ist das Vorgehen des Hessischen Wirtschaftsministeriums als Landeskartellbehörde gegen verschiedene Wasserversorger, darunter die Mainova AG. Ziel ist es, die Preise der Unternehmen zu senken. Am 2. Februar 2010 hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Preissenkungsverfügung der Landeskartellbehörde gegen die enwag, das Wasserversorgungsunternehmen der Stadt Wetzlar, bestätigt.

Unternehmen, die erkennbar überhöhte Preise für ihr Wasser verlangen, müssen demnach ihre Preise senken. Die Absicht, Verbraucher vor tatsächlich überhöhten Preisen zu schützen, sei „absolut richtig und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ein wichtiges Signal“, sagte Becker. Voraussetzung sei allerdings, dass ein objektives Verfahren gefunden werden müsse, um die Angemessenheit bzw. eine Überhöhung von Wasserpreisen festzustellen. Gegenwärtig stelle die Landeskartellbehörde schlicht die Preise verschiedener Wasserversorger in Deutschland gegenüber und vergleiche somit Äpfel mit Birnen. Anders als bei Strom oder Gas erschwerten beim Wasser Fragen der Infrastruktur, der Wassergewinnung, der Topografie und andere Faktoren eine Vergleichbarkeit. Dennoch blieben diese Betrachtungen außen vor. So laufe etwa gegenwärtig gegen die Mainova AG ein kartellrechtliches Verfahren, obwohl diese die günstigsten Wasserpreise aller kreisfreien Städte in Hessen besitze.

Becker verwies darauf, dass nach Ansicht des Finanzausschusses des Hessischen Städtetages die Wasserversorgungsunternehmen im Land kaum imstande seien, sich gegen solche behördlichen Verfügungen zu wehren. Nach der Entscheidung des BGH müssten sie selbst nämlich in erster Linie beweisen, dass andere Unternehmen bei vergleichbaren Bedingungen von ihren Kunden gleich hohe Wasserpreise verlangten. Durch diese Beweislastumkehr gerieten die kommunalen Unternehmen in eine fast aussichtslose Position, sagte Becker. Selbst wenn ein Unternehmen darlegen könne, dass die Wasserversorgung auf der Basis der von der Kartellbehörde festgelegten niedrigeren Preise nicht kostendeckend möglich sei, müsse die Preissenkung hingenommen werden, solange das Unternehmen nicht alle Rationalisierungsreserven ausgeschöpft habe. Dies könne praktisch immer behauptet werden. Kriterien wie Qualität und Versorgungssicherheit spielten dann keine Rolle mehr.

Dabei befinde sich Frankfurt RheinMain bei der Infrastruktur in einer besonderen Situation. Angesichts der hohen Pendlerzahl, die Frankfurt tagsüber zur Millionenstadt mache, seien hohe Versorgungssicherheit und ein leistungsfähiges Netz von größter Bedeutung für die gesamte Infrastruktur. Die damit verbundenen Kosten müssten jedoch erwirtschaftet werden können. Sei dies nicht mehr möglich, könne die Infrastruktur nicht auf dem derzeit hohen Niveau gehalten werden. Die Versorgungssicherheit sei dann gefährdet. Die Kommunen seien gezwungen, so Becker, die Wasserversorgung selbst zu übernehmen, wenn die derzeit privat organisierten Unternehmen nicht mehr das Geld zum Unterhalt der Infrastruktur erwirtschaften könnten. Statt Preisen würden dann kostendeckende Gebühren verlangt, die unter Umständen höher als die derzeitigen Preise wären. Schließlich müssten die Kommunen auf Kostendeckung achten, um die Infrastruktur nicht zu gefährden. Die einzige Alternative wäre, aus dem Steuersäckel nachzufinanzieren. Dann müssten die Frankfurter letztlich auch für Kosten anderer Wasserverbraucher aufkommen.

Becker schloss sich dem Vorschlag des Finanzausschusses des Hessischen Städtetages an, das Innenministerium solle eine Sonderprüfung des Hessischen Landesrechnungshofs zu der Problematik anregen. Dieser Bericht solle aufzeigen, welche Kriterien bei der Gebührenfestsetzung nach dem Kommunalen Abgabengesetz für das Trinkwasser zu beachten seien. Da es anders als bei den Strom- oder Gasnetzen im Wasserbereich keine Regulierung gebe, könne ein Verfahren unter Einbezug des Landesrechnungshofes einen Rahmen für die Festsetzung von fairen Preisen möglich machen.

Zum Verbraucherschutz gehöre bei einem für die Daseinsvorsorge so wichtigen Thema wie Wasserversorgung gerade auch die Versorgungssicherheit. „Wir wollen ein transparentes und faires Verfahren, das auch unsere Bürger nachvollziehen und verstehen können“, so Becker. Weder dürften überhöhte Preise akzeptiert werden, noch die Versorgung mit Wasser unsicher werden oder die Qualität des wichtigen Lebensmittels Wasser zum Schaden der Verbraucher leiden.

(pia)
 
13. März 2010, 08.30 Uhr
julez82
 
 
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