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Foto: Bernd Kammerer
Foto: Bernd Kammerer

Stellungnahme des Innenministeriums

Polizei-Skandal: „Keine Anhaltspunkte für eine rechtsextreme Gesinnung“

Im Falle des Polizeibeamten, der im Verdacht steht, geheime Informationen an Mitglieder einer Neonazigruppe weitergegeben zu haben, teilt das hessische Innenministerium mit, dass der Beamte offenbar eine andere Person vor den Aryans-Anhängern warnen wollte.
Bereits seit Wochen wird über ein immer deutlicher werdendes Neonazi-Problem bei der hessischen Polizei diskutiert: Erst Mitte Dezember war bekannt geworden, dass fünf Polizisten des 1. Polizeireviers in Frankfurt fremdenfeindliche und rechtsextreme Nachrichten ausgetauscht haben. Die gleichen Beamten sollen auch für Morddrohungen gegenüber der Anwältin Seda Basay-Yildiz verantwortlich sein. Am heutigen Freitag wurde außerdem bekannt, dass ein Polizist in Osthessen verdächtigt wird, geheime Informationen an ein Mitglied der gewaltbereiten Neonazigruppe Aryans weitergegeben zu haben. Ermittler hatten bei der Auswertung von Chat-Verläufen zweier in Sachsen-Anhalt vor Gericht stehender Aryans-Mitglieder Nachrichten des Beamten entdeckt.

Wie ein Sprecher des hessischen Innenministeriums dem JOURNAL FRANKFURT am heutigen Freitagabend mitteilte, gebe es jedoch aktuell keinen Anlass zu vermuten, dass der Polizeibeamte tatsächlich aus einer rechtsradikalen Motivation heraus gehandelt habe: „Dem Tatverdächtigen wurde vorgeworfen, Abfragen in polizeilichen Datenbanken getätigt zu haben, die nicht in dienstlichem Zusammenhang standen. Die Überprüfung bezog sich in einem Fall auf eine Person, die der rechtsextremistischen Szene angehört. Die Auswertung eines Chat-Protokolls zwischen dem Tatverdächtigen und einer weiteren Person lässt darauf schließen, dass der Polizeivollzugsbeamte diese Person vor der rechtsextremistischen Person warnen wollte.“

Der Polizeibeamte soll bereits im April 2017 auf eigenen Wunsch in ein anderes Bundesland versetzt worden sein. Den entsprechenden Antrag habe er schon im Mai 2016 gestellt. Zum Zeitpunkt der Datenabfragen stand der Beamte im Dienst des Polizeipräsidiums Südhessen, die ermittlungsführende Behörde hinsichtlich des Verdachts des Geheimnisverrats ist daher die Staatsanwaltschaft Darmstadt. Die polizeilichen Ermittlungen in diesem Zusammenhang wurden vom Polizeipräsidium Südhessen geführt und im März 2018 an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Aufgrund der Versetzung habe die hessischen Polizei jedoch kein Disziplinarverfahren gegen den Beamten einleiten können. „Die neue Dienststelle wurde aber umfassend über das laufende Strafverfahren informiert“, sagte der Sprecher des Ministeriums.

Ausgehend vom aktuellen Ermittlungsstand gebe es keinen Anlass, von einer rechtsextremen Motivation auszugehen, auch „liegen keinerlei Hinweise vor, dass der Polizeivollzugsbeamte in irgendeiner Verbindung zu den suspendierten sechs Polizisten steht, gegen die das Hessische Landeskriminalamt ermittelt. Aus den Ermittlungen gegen den Polizisten ergaben sich bisher keine Anhaltspunkte für eine rechtsextreme Gesinnung.“

Janine Wissler, Fraktionsvorsitzende der hessischen Linken, hat derweil mitgeteilt, dass ihre Partei eine Sondersitzung des Innenausschusses beantragt: „Aufgrund der Presseberichte über einen weiteren Polizisten, der von einem Dienstcomputer personenbezogene Daten für rechtsradikale Aktivitäten abgerufen haben soll, hat die Linke einen Berichtsantrag eingebracht und eine Sondersitzung des Innenausschusses am Donnerstag beantragt.‬“ Auch die weiteren demokratischen Parteien im hessischen Landtag fordern eine schnelle Aufklärung. Stefan Müller, innenpolitischer Sprecher der FDP, wirft Innenminister Peter Beuth vor „noch immer keine Ergebnisse“ zu präsentieren: „Bemühungen des hessischen Innenministers bezüglich einer schnellen Aufklärung waren und sind nicht erkennbar. Die FDP-Fraktion fordert daher zeitnahe und aktuelle Informationen. Es ist an der Zeit, dass Innenminister Beuth die Öffentlichkeit über den aktuellen Sachstand informiert, soweit die Ermittlungen dadurch nicht gefährdet werden.“
 
11. Januar 2019, 18.53 Uhr
rom
 
 
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