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Ordnungsdezernent zur Polizeiverordnung

"Frankfurt ist kein rechtsfreier Raum"

Obwohl die Stadt die Gültigkeit der Polizeiverordnung bekräftigt, ist eine neue Fassung in Arbeit. Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU) sagt, dass viele Ordnungswidrigkeiten weiterhin geahndet werden.
Ob die Frankfurter Polizeiverordnung weiterhin gültig ist oder seit 2011 nicht mehr, bleibt weiterhin umstritten. Während die Stadt sich von der Gültigkeit überzeugt gibt, ist das Regierungspräsidium Darmstadt anderer Ansicht. Um einen Rechtsstreit zu vermeiden und schnell Rechtssicherheit zu schaffen, hat das Ordnungsamt nach eigenen Angaben "vor geraumer Zeit damit begonnen, eine Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung zu erarbeiten". Hierbei geht es nicht um materielle Änderungen, sondern lediglich um die Laufzeit der Verordnung. Kritiker werfen dem Magistrat vor, den Termin für die Verlängerung der Polizeiverordnung versäumt zu haben; der Magistrat vertritt die Auffassung, dass die Laufzeit durch die Veränderungen verlängert worden sei.

Die neue Verordnung, die im Wortlaut die alte ist, soll Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU) bereits im Magistrat zur Beschlussfassung am 6. Juni 2014 eingebracht haben; sie soll noch vor der Sommerpause der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden. „Die aktuelle Gefahrenabwehrverordnung wurde nicht außer Kraft gesetzt“, sagt Frank. „Wir sind auch in der Zwischenzeit handlungsfähig.“

Dass mit dieser Auffassung auch Zweifel verbunden sind, geht aus den weiteren Äußerungen des Stadtrats hervor: "Frankfurt ist kein rechtsfreier Raum", sagt Frank. "Die Verstöße aus der Gefahrenabwehrverordnung stellen nur einen kleinen Teil der im Ordnungsamt bearbeiteten Bußgeldverfahren dar. Falschparken, bei Rot über die Ampel fahren und sonstige Ordnungswidrigkeiten sind weiterhin Ordnungswidrigkeiten und werden nach der Straßenverkehrsordnung geahndet."

In der Polizei- oder Gefahrenabwehrverordnung sind unter anderem das Verbot des Taubenfütterns, Wildpinkeln, Graffiti, Hütchenspiel, aggressives Betteln, das Lagern zum Konsum von Betäubungsmitteln und der Alkoholkonsum in der Nähe von Treppenabgängen geregelt. Viele der Verstöße aus der Verordnung sind jedoch auch in anderen Rechtsvorschriften geregelt. So stellt zum Beispiel das Anbringen eines Graffitis auch eine Sachbeschädigung dar, das aggressive Betteln kann eine Belästigung oder gar Nötigung sein, Wildpinkeln und Tauben füttern gelten als Verschmutzung, beim Hütchenspiel handelt es sich um illegales Glücksspiel oder Betrug und der Alkoholkonsum an Treppenabgängen verstößt gegen das Hessische Gesetz für Sicherheit und Ordnung.

Dennoch: In der Offenbach Post kündigt Markus Frank an, dass die Stadtpolizei die Gefahrenabwehrverordnung in den kommenden Wochen "zurückhaltender anwenden" werde.
 
28. Mai 2014, 11.40 Uhr
leg/pia
 
 
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