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Foto: Bernd Kammerer
Foto: Bernd Kammerer

OB-Wahl 2023

Diese Rechte und Pflichten hat das Stadtoberhaupt

Am Sonntag wird das neue Stadtoberhaupt in Frankfurt gewählt. Doch welche Rechte und Pflichten sind überhaupt mit diesem Amt verbunden? Welches Gehalt geht damit einher? Eine Übersicht lesen Sie hier.
Frankfurt ist mit über 750  000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine kreisfreie Stadt, sodass das Stadtoberhaupt als Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin bezeichnet wird. Das Aufgabenfeld wurde im Laufe der Zeit immer wieder verändert. Einige wichtige Befugnisse sind erhalten geblieben, jedoch werden viele Aufgaben an den Magistrat abgegeben.

Das Stadtoberhaupt hat eine relativ schwache Stellung im Gegensatz zur Stadtverordnetenversammlung, die über mehr Zuständigkeiten verfügt. Der bzw. die OB erfüllt deshalb vor allem repräsentative Aufgaben, wie in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) nachzulesen ist. Da Frankfurt mehr als 500 000 Einwohner hat, gilt für das Stadt­oberhaupt die Besoldungsgruppe B11, es verdient damit 14.160,35 Euro monatlich.

Vor der OB-Wahl in Frankfurt: Administrativ und repräsentativ

Das hauptamtliche Stadtoberhaupt ist das einzige Organ, das direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wird. Es steht dem Magistrat vor, beruft dessen Sitzungen ein und leitet die Stadtverwaltung. Daraus ergibt sich die erste Hauptaufgabe, nämlich die Beschlüsse des Magistrats vorzubereiten und auszuführen, sofern nicht Beigeordnete, in Frankfurt Dezernenten genannt, dazu vom Stadtoberhaupt beauftragt sind.

Das Stadt­oberhaupt sorgt dabei für einen geregelten Ablauf der Verwaltungsgeschäfte und beaufsichtigt deren Geschäftsgang. Es steht dem Stadtoberhaupt überdies zu, in dringenden Fällen, wenn die vorherige Entscheidung des Magistrats nicht eingeholt werden kann, die erforderlichen Maßnahmen selbst anzuordnen. Auch in den vom Magistrat für bestimmte Aufgaben bedachten Kommissionen führt das Stadtoberhaupt den Vorsitz.

OB in Frankfurt: Wie steht es um die Koalitionswaage?

Die zweite Hauptaufgabe besteht darin, die Geschäfte der Verwaltung auf die Dezernenten zu verteilen. Die Verteilung bzw. Umverteilung der Aufgaben kennt dabei zwei Grenzen: Erstens steht den Dezernenten formal ein Mindestmaß an Zuständigkeit zu, sodass sie auch versuchen können, eine Zuständigkeit einzuklagen.

Und zweitens sorgt ein Stadtoberhaupt, das einer Koalitionspartei im Magistrat angehört, dafür, dass die sogenannte Koalitionswaage eingehalten wird: Die Aufgaben werden dabei zu etwa gleichen Teilen auf die Dezernenten verteilt. Gehört es dagegen keiner Koalitionspartei an, könnte es die Aufgaben auch freier verteilen. Zwar muss das Stadtoberhaupt bestimmte sogenannte Weisungsaufgaben des Landes übernehmen, kann diese aber auch, wie die Leitung des Ordnungsamtes, an einen der Dezernenten abgeben. Im Allgemeinen vertritt das Stadtoberhaupt den Magistrat beziehungsweise die Stadt nach außen.

OB ist Aufsichtsrat in öffentlichen Unternehmen

Eine weitere wichtige Aufgabe ist der Vorsitz oder die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat in öffentlichen Unternehmen. Gehört ein Unternehmen ganz oder mehrheitlich der Stadt, wie etwa die Messe Frankfurt GmbH, kann das Stadtoberhaupt im Unternehmen die Stadt vertreten und Aufsichtsratsmitglied sein.

In den öffentlichen Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist, können wiederum auch die Dezernenten im Aufsichtsrat Mitglied sein. Dies wird in der Regel ebenfalls entsprechend der Aufgabenbereiche der Dezernate verteilt. Eine letzte Aufgabe des Stadtoberhaupts ist sein Status als Dienstvorgesetzter aller Beamten und Arbeitnehmer der Stadtverwaltung. Ausgenommen hiervon sind nur die Dezernenten. Über der Stadt Frankfurt und damit über dem Stadtoberhaupt steht als Aufsichtsbehörde der Innenminister.
 
2. März 2023, 17.57 Uhr
Till Geginat
 
Till Geginat
Jahrgang 1994, Studium der Theater-, Film- und Medienwissenschaft an der Goethe Universität Frankfurt, seit November 2022 beim JOURNAL FRANKFURT. – Mehr von Till Geginat >>
 
 
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