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Nach der Kundgebung
„Ja zu FRA“-Werbung auf dem Prüfstand
Im Halbstundentakt warb die Fraport in den vergangenen Tagen für ihre Veranstaltung „Ja zu FRA“ im Radio. Daran, dass die Werbung überhaupt gesendet werden durfte, zweifeln Bürgerinitiativen und die Grünen im Landtag.
Auf FFH und im Hessischen Rundfunk rotierte die Werbung für „Ja zu FRA“ am 23. Februar mit hoher Frequenz. Bis zum darauffolgenden Tag rief die Fraport AG in dem Spot dazu auf zur „Kundgebung“ am 1. März auf den Römerberg zu kommen. Am Nachmittag des 24. Februars jedoch wurde der Werbespot ausgetauscht. Fortan wurde nur noch von einer „Infoveranstaltung“ gesprochen. Wie Knut Dörfel von der Bürgerinitiative Sachsenhausen sagt vielleicht auch deshalb, weil sich Zuhörer über den Spot beschwerten. „Wir glauben, dass die Ausstrahlung gegen den Rundfunkstaatsvertrag war“, sagt Dörfel, der den Initiatoren der Kundgebung Vertuschungstaktiken vorwirft. Denn auch im Internet seien die Texte der Werbesendung am 24. Februar plötzlich nicht mehr aufzufinden gewesen.
Erst im November hatten Bürgerinitiativen ausgelotet, ob sie nicht im Radio Werbung für die Montagsdemonstrationen am Flughafen schalten könnten. Der Hessische Rundfunk lehnte eine solche jedoch ab: Politische Werbung dürfe laut Rundfunkstaatsvertrag nicht gesendet werden.
Dörfel konsultierte eine Anwaltskanzlei. Mehrere Mitglieder verschiedener Bürgerinitiativen hatten binnen einer Stunde das nötige Geld beisammen, um den rechtlichen Beistand bezahlen zu können. Die Kanzlei „Phillip-Gerlach und Teßmer“ schrieb an den hr, an FFH, an das Ordnungsamt der Stadt und an die Hessische Staatskanzlei. Die Beschwerde: Die Ausstrahlung des Werbespots verstoße gegen das Verbot politischer Werbung. Die Werbeabteilung des Hessischen Rundfunks entgegnete, die Fraport AG sei ein börsennotiertes Unternehmen, deren Spot als „Wirtschaftswerbung und nicht als politische Werbung eingeordnet“ werden müsse. Nach mehreren Hörerbeschwerden und das anwaltliche Schreiben habe man sich nach Rücksprache mit der Fraport aber dazu entschlossen, das Wort „Kundgebung“ durch „Informationsveranstaltung“ zu ersetzen. „Somit sind die Werbespots rechtlich zulässig“, schließt das Schreiben an die Anwälte.
Für den kommerziellen Radiosender FFH antworte ebenfalls eine Anwaltskanzlei: Die Vorwürfe seien zurückzuweisen, weil zum einen nur die zweite Version des Spots auf FFH ausgestrahlt wurde und zum anderen, weil die Inhaltskontrolle der geschalteten Werbung nicht Aufgabe des Senders sei. Dieser habe nur darauf zu achten, dass keine rechtswidrigen Aussagen verbreitet werden. Folge man der Argumentation Dörfels, so das Schreiben weiter, gelte jedwede Art wirtschaftlicher Werbung auch als politisch.
Im Ordnungsamt fand die Beschwerde ebenfalls kein Gehör. Die „Ja zur FRA“-Versammlung sei ordentlich angemeldet gewesen und somit rechtens – auch wenn man „durchaus Verständnis“ für die Bedenken haben könne. Aus der Staatskanzlei hieß es am Freitag, die Beschwerde werde „von beiden Seiten geprüft.“ FFH und der hr seien um Stellungnahmen gebeten worden.
Der Landtagsabgeordnete der Grünen, Tarik Al-Wazir, zeigt sich von der Änderung des Werbespots befremdet. Es wäre „eine sonderbare Argumentation“, dass wegen eines ausgetauschten Wortes die Demonstration plötzlich nichts mehr mit Politik zu tun haben soll. Al-Wazir, der auch Mitglied im Rundfunkrat ist, kündigte an: „Wir werden diesem Umstand sowohl im Rundfunkrat als auch in der Landesmedienanstalt thematisieren.“
Erst im November hatten Bürgerinitiativen ausgelotet, ob sie nicht im Radio Werbung für die Montagsdemonstrationen am Flughafen schalten könnten. Der Hessische Rundfunk lehnte eine solche jedoch ab: Politische Werbung dürfe laut Rundfunkstaatsvertrag nicht gesendet werden.
Dörfel konsultierte eine Anwaltskanzlei. Mehrere Mitglieder verschiedener Bürgerinitiativen hatten binnen einer Stunde das nötige Geld beisammen, um den rechtlichen Beistand bezahlen zu können. Die Kanzlei „Phillip-Gerlach und Teßmer“ schrieb an den hr, an FFH, an das Ordnungsamt der Stadt und an die Hessische Staatskanzlei. Die Beschwerde: Die Ausstrahlung des Werbespots verstoße gegen das Verbot politischer Werbung. Die Werbeabteilung des Hessischen Rundfunks entgegnete, die Fraport AG sei ein börsennotiertes Unternehmen, deren Spot als „Wirtschaftswerbung und nicht als politische Werbung eingeordnet“ werden müsse. Nach mehreren Hörerbeschwerden und das anwaltliche Schreiben habe man sich nach Rücksprache mit der Fraport aber dazu entschlossen, das Wort „Kundgebung“ durch „Informationsveranstaltung“ zu ersetzen. „Somit sind die Werbespots rechtlich zulässig“, schließt das Schreiben an die Anwälte.
Für den kommerziellen Radiosender FFH antworte ebenfalls eine Anwaltskanzlei: Die Vorwürfe seien zurückzuweisen, weil zum einen nur die zweite Version des Spots auf FFH ausgestrahlt wurde und zum anderen, weil die Inhaltskontrolle der geschalteten Werbung nicht Aufgabe des Senders sei. Dieser habe nur darauf zu achten, dass keine rechtswidrigen Aussagen verbreitet werden. Folge man der Argumentation Dörfels, so das Schreiben weiter, gelte jedwede Art wirtschaftlicher Werbung auch als politisch.
Im Ordnungsamt fand die Beschwerde ebenfalls kein Gehör. Die „Ja zur FRA“-Versammlung sei ordentlich angemeldet gewesen und somit rechtens – auch wenn man „durchaus Verständnis“ für die Bedenken haben könne. Aus der Staatskanzlei hieß es am Freitag, die Beschwerde werde „von beiden Seiten geprüft.“ FFH und der hr seien um Stellungnahmen gebeten worden.
Der Landtagsabgeordnete der Grünen, Tarik Al-Wazir, zeigt sich von der Änderung des Werbespots befremdet. Es wäre „eine sonderbare Argumentation“, dass wegen eines ausgetauschten Wortes die Demonstration plötzlich nichts mehr mit Politik zu tun haben soll. Al-Wazir, der auch Mitglied im Rundfunkrat ist, kündigte an: „Wir werden diesem Umstand sowohl im Rundfunkrat als auch in der Landesmedienanstalt thematisieren.“
2. März 2012, 19.45 Uhr
Gerald Schäfer
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