Planungsdezernent Olaf Cunitz will das Antlitz Alt-Bornheims schützen. Die städtebauliche Eigenart der Altstadt müsse erhalten bleiben. Herr Cunitz bat den Magistrat dies auch offiziell zu beschließen,
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Zum Schutz der Identität und der städtebaulichen Eigenart Alt-Bornheims hat Bürgermeister und Planungsdezernent Olaf Cunitz (Die Grünen) am Mittwoch dem Magistrat eine Erhaltungssatzung als Beschlussvorschlag vorgelegt. „Die Erhaltungssatzung ist ein wesentliches Instrument zum Schutz des Ortsbildes und dient auch als Maßstab für Neubauten. In der Leitlinie zur Satzung werden die prägenden städtebaulichen Merkmale der erhaltenswerten Gebäude beschrieben. Diese Merkmale bieten einen Beurteilungsrahmen für die planungsrechtliche Genehmigung von Bauvorhaben im Geltungsbereich“, erläutert Olaf Cunitz.
Die Erhaltungssatzung ist das Ergebnis einer im Auftrag des Magistrats durchgeführten Untersuchung, in der die prägenden städtebaulich bedeutsamen Merkmale des Ortsbildes festgestellt werden. Maßgebend sind sowohl die Merkmale der Baustruktur als auch die Fassadenmerkmale der Gebäude. Charakteristisch für das Ortsbild ist die Mischung unterschiedlicher Bauepochen.
Noch heute lässt sich die historische Entwicklung vom dörflichen Vorort zum städtischen Wohnquartier im 19. und 20. Jahrhundert ablesen. Die Fachwerkhäuser aus den ehemals bäuerlichen Strukturen und die seit dem 18. Jahrhundert entstandenen Apfelwein-Gaststätten tragen wesentlich zu Identifikation mit dem Stadtteil und zur Beliebtheit Bornheims bei. Hinzu kommen zusammenhängende gründerzeitliche Bereiche und gründerzeitliche Einzelbauten sowie zahlreiche Gebäude, die als einzelne ortsbildprägend, städtebaulich, stadthistorisch oder künstlerisch bedeutsam sind.