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Foto: Screenshot/Bürgerservice Hessenrecht
Foto: Screenshot/Bürgerservice Hessenrecht

HGO-Änderung

Interessenvertetung statt Wahlrecht?

Die kommunale Ausländervertretung ist gegen die Änderung der Hessischen Gemeindeordnung, Ausländerräte in Integrationskommissionen umzuwandeln. Migrantinnen und Migranten könnten für sich selbst sprechen, es fehle aber an finanziellen Mitteln.
Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) regelt seit 1946 als Teil der Kommunalverfassung die Organisation hessischer Gemeinden und soll im Sinne einer besonderen Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern eine lebendige kommunale Demokratie gewährleisten. In den vergangenen Jahren wurde die HGO regelmäßig reformiert; im Dezember 2019 kündigte die schwarz-grüne Landesregierung einen neuen Gesetzesentwurf zur Änderung der HGO an. Man strebe eine „praxisfreundliche Überarbeitung“ an, hieß es in einer zugehörigen Mitteilung. Bestandteil des Gesetzesentwurfs sei auch die „Verbesserung der politischen Teilhabe der hier lebenden ausländischen Mitbürger*innen“. Konkret solle es zukünftig in jeder Kommune mit mehr als 1000 ausländischen Mitbürger*innen eine Interessenvertretung der Migrant*innen geben, entweder in Form eines gewählten Ausländerbeirats oder als eine beim Gemeindevorstand angesiedelte Integrationskommission.

Die Gründe für die Neuerung sind laut Eva Goldberg, innenpolitische Sprecherin der hessischen Grünen vielfältig. In den vergangenen Jahrzehnten sei die Wahlbeteiligung zu den Ausländerbeiratswahlen kontinuierlich zurückgegangen. „Die Entscheidung, welche Form der politischen Partizipation der ausländischen Mitbürger*innen die bessere ist, kann von Fall zu Fall am besten vor Ort getroffen werden. Es ist ein Unterschied, ob die Wahlbeteiligung bei 26,2 Prozent, wie zuletzt in Kelsterbach, oder bei 2,1 Prozent, wie in Offenbach, liegt", so Goldberg. Die Rechtsstellung der Ausländerbeiräte werde durch die Änderung der HGO insofern verbessert, als dass „ihnen nunmehr, wie von der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (agah) seit langem gefordert, ein gesetzlich verbrieftes Antragsrecht eingeräumt wird.“ Einer weiteren Forderung der agah entsprechend, sollen Kommunalwahlen und Ausländerbeiratswahlen zusammengelegt werden.

Die Kommunale Ausländervertretung (KAV) lehnt diese Vorschläge jedoch entschieden ab. Die Änderung würde keine Verbesserung, sondern eine gravierende Verschlechterung für die politische Beteiligung der Ausländerinnen und Ausländer bedeuten, heißt es vonseiten der KAV. Als die Ausländerbeiräte 1992 in der HGO verankert wurden, wäre es darum gegangen, Einwohnerinnen und Einwohnern ohne Wahlrecht zu ermöglichen, „durch eine demokratische Wahl an der Gemeindepolitik zu partizipieren“. Die Änderung sehe nun jedoch vor, die Ausländerbeiräte durch „Integrations-Kommissionen“ zu ersetzen, welche nicht mehr demokratisch gewählt würden. „Ausländerinnen und Ausländer aus einem Nicht-EU-Land verlieren mit einem Schlag ihre an sich schon geringe Möglichkeit der politischen Beteiligung“, erklärt die KAV. Die geringe Wahlbeteiligung sei kein Indiz dafür, dass die Einrichtung generell zu wenig Zuspruch finde. IHK-Wahlen und und die Wahlen zum Studierendenparlament würden sich auf einem ähnlichen Niveau bewegen. Die geringen finanziellen Mittel und die fehlende politische Unterstützung würden es verhindern, die Bedeutung der Ausländerbeiräte überhaupt in den Kommunen Hessens bekannt zu machen.

Die KAV fordere den Vorschlag „nicht nur als einen Rückschritt, sondern als eine Zurücksetzung“ anzusehen und mehr politische Beteiligung sowie mehr Verantwortungsübergabe an Migrantinnen und Migranten, da diese selbst in der Lage seien, ihre Interessen zu vertreten. Sie benötigten kein Gremium, das zur Hälfte aus Nicht-Migrant*innen bestünde. „Was für ein Zeichen wird gesetzt in einer Zeit des ansteigenden Rechtspopulismus, anhaltender Fremdenfeindlichkeit und großer sozialer Herausforderungen wie Integration von Flüchtlingen, Überwindung von Sprachbarrieren, Inklusion?"
 
16. Januar 2020, 12.18 Uhr
rom/jwe
 
 
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