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Frankfurt verpennt Verlängerung
Polizeiverordnung außer Kraft
Am Montagvormittag dementierte das Ordnungsamt noch einen Bericht der Bild-Zeitung. Doch dann heißt es: Die Frankfurter Polizeiverordnung wird nicht angewendet, weil sie nicht rechtzeitig verlängert wurde.
Die Polizeiverordnung ist bereits seit Ende April außer Kraft. Damals begann eine Diskussion zwischen Stadt und dem Regierungspräsidium Darmstadt. Bei letzterer Stelle war man der Auffassung, die Polizeiverordnung sei nicht rechtzeitig verlängert worden. Sie gilt jeweils nur für 30 Jahre. Das Ordnungsamt argumentierte: Die Stadtverordneten hätten immer wieder Änderungen in die PVO eingebracht, das sei als Verlängerung anzusehen. Die Unsicherheit aber blieb. Deswegen gilt die Verordnung derzeit nicht.
Die Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main verbietet zum Beispiel den Konsum von Alkohol und anderen Drogen in der Öffentlichkeit, stellt Graffiti-Malereien unter Strafe, das Pinkeln in der Öffentlichkeit und dergleichen mehr (hier als PDF). Vergehen wie Falschparken fallen jedoch nicht unter die Verordnung. Bürger, die gegen einen Bußgeldbescheid Widerspruch eingelegt haben, könnten nun mit einer Klage aufgrund der Unwirksamkeit der Verordnung Erfolg haben.
Eine Verlängerung der Verordnung ist nun im Geschäftsgang der Stadtverordnetenversammlung, noch im Juni könnte darüber entschieden werden. Der verwaltungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Holger Tschierschke, sagt: "Es ist ein verzweifelter Versuch des Ordnungsdezernenten Markus Frank, den derzeitigen Rechtszustand – oder vielmehr rechtlosen Zustand - für eine Spitzfindigkeit unter Juristen zu erklären, um von seinem eklatanten Versäumnis abzulenken.“
Die Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main verbietet zum Beispiel den Konsum von Alkohol und anderen Drogen in der Öffentlichkeit, stellt Graffiti-Malereien unter Strafe, das Pinkeln in der Öffentlichkeit und dergleichen mehr (hier als PDF). Vergehen wie Falschparken fallen jedoch nicht unter die Verordnung. Bürger, die gegen einen Bußgeldbescheid Widerspruch eingelegt haben, könnten nun mit einer Klage aufgrund der Unwirksamkeit der Verordnung Erfolg haben.
Eine Verlängerung der Verordnung ist nun im Geschäftsgang der Stadtverordnetenversammlung, noch im Juni könnte darüber entschieden werden. Der verwaltungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Holger Tschierschke, sagt: "Es ist ein verzweifelter Versuch des Ordnungsdezernenten Markus Frank, den derzeitigen Rechtszustand – oder vielmehr rechtlosen Zustand - für eine Spitzfindigkeit unter Juristen zu erklären, um von seinem eklatanten Versäumnis abzulenken.“
27. Mai 2014, 09.36 Uhr
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