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Foto: © Hessischer Landtag
Foto: © Hessischer Landtag

Entscheidungen über Corona-Maßnahmen

CDU und Grüne fordern mehr Beteiligung für das Parlament

Die hessischen Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzentwurf vorgestellt, der die Beteiligung des Parlaments bei den Entscheidungen von Corona-Maßnahmen stärken soll. Die Maßnahmen sollen dann im Plenum zur Diskussion stehen.
Die hessischen Koalitionsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Vorschlag zur Information und Beteiligung des Parlaments auf den Weg gebracht. Dieser soll im Kern bezwecken, dass die Hessische Landesregierung über alle Corona-Maßnahmen informiert und jede ergriffene Maßnahme im Plenum zur Diskussion gestellt werden muss. Mit dem neuen Gesetzesentwurf soll zudem erreicht werden, dass zu keiner Zeit ein Zustand ohne Entscheidungen auftritt. Entweder seien die Maßnahmen der Landesregierung in Kraft, so die CDU-Fraktionsvorsitzende Ines Claus, oder der Landtag treffe andere Regelungen. „Das ist wichtig, damit wirklich jederzeit Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie in Kraft sind. Denn angesichts eines sich dynamisch ausbreitenden Virus, können wir uns lange Zeiträume zur Bekämpfung nicht erlauben.“

Im Gesetzentwurf sei zudem das Recht des Landtages, eigene – gegebenenfalls von den Plänen der Regierung abweichende Regelungen – zu ergreifen, „ausdrücklich“ erwähnt, so der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Mathias Wagner. „Wir sind jederzeit für praktische Anregungen und fundierte Ideen dankbar, die der effektiven und schnellen Bekämpfung der Pandemie in Hessen dienen.“ Der Gesetzesentwurf fordere deshalb Rechtsverordnungen, die die Corona-Maßnahmen betreffen, „spätestens 24 Stunden nach der Beschlussfassung“ an den Landtag weiterzuleiten.

Zudem soll der Entwurf festlegen, dass die Landesregierung regelmäßig über die pandemische Lage und die Maßnahmen informiert. Zu den Plenarsitzungen solle die Landesregierung dem Landtag dann die ergriffenen Regelungen vorlegen, damit dieser darüber beraten kann. Der Landtag entscheide dann, ob er diese zur Kenntnis nehme oder von seiner Befugnis Gebrauch mache, Verordnungen zu korrigieren. „Uns ist die Parlamentsbeteiligung sehr wichtig. Und je länger diese Krise anhält, desto dringender brauchen wir dafür eine Grundlage“, sagte Wagner.

Das Gesetz soll bis Ende 2021 befristet sein und schnellstmöglich in die Wege geleitet werden. „Wir legen zwei Gesetzentwürfe vor und wollen dann aber nicht sieben Runden mit der Opposition drehen, sondern unsere Kraft auf die Bekämpfung der Pandemie konzentrieren“, sagte Wagner. Der Wille, etwas voranzutreiben, sei sehr stark gegeben, werde von der Opposition jedoch nicht immer angenommen. „Die Maßnahmen müssen begründet sein, da ist es wichtig, auch das Parlament mitzunehmen“, so Claus. Deshalb sei es von Wichtigkeit, jetzt einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, um festzulegen, welche Rechte und Pflichten man habe, betonte der Grünen-Fraktionsvorsitzende zudem. „Da muss man aber auch deutlich sagen, ein ‚So nicht‘ vom Parlament reicht bei einem Einspruch nicht aus. Wenn das Parlament mit den Maßnahmen der Regierung nicht einverstanden ist, muss es auch Gegenvorschläge anbringen.“
 
4. November 2020, 12.59 Uhr
jwe
 
 
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