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Harter Vorwurf in Klageschrift der Nusoul-Brüder

Clubmacher sehen Unterschlagung bei DekaBank

Die Klage ist gut 3 Millionen Euro schwer und hat es in sich: Die Macher des Nusoul beschuldigen einen Mitarbeiter der DekaBank bei der Räumung des Clubs die Hand aufgehalten zu haben. Die Bank nennt die Vorwürfe haltlos.
Die Worte des Pressesprecher der DekaBank sind deutlich: "Die Klage ist haltlos. Die Beschuldigungen gegen die Deka sind falsch. Wir werden uns dagegen juristisch zur Wehr setzen." Die Klage, von der er spricht, ist ein zwölfseitiges Schreiben, dass der Frankfurter Mietrechtsanwalt Jürgen Herrlein am 17. Dezember beim hiesigen Landgericht eingereicht hat. Die Zweifel der Bank, ob die Klage tatsächlich eingereicht worden sei, kann ein Eingangsstempel des Gerichts entkräften. Gleichwohl wird die Justiz das Schreiben noch prüfen müssen. "Eine Formalität", meint Jürgen Herrlein. Auch die Gerichtskosten, ein mittlerer fünfstelliger Betrag, hätten die Brüder Zeleke beisammen. Den Streitwert hat Herrlein auf 2,95 Millionen Euro angesetzt, es geht um Schadenersatz als Folge zerstörter Kunstgegenstände. Der Jurist geht gleichwohl davon aus, dass die Klage erst im Januar rechtswirksam zugestellt wird.

Im Detail wird die Klageschrift explizit. So wird unter anderem geschildert, dass beim Ausräumen des Clubs auch Geld geflossen ist. Der genannte Zeuge, mit dem auch das Journal Frankfurt sprach, bestätigt, dass er einen CD-Player gegen 100 Euro mitnehmen durfte. Eine Quittung habe er angefragt, aber nicht bekommen. Der Zeuge will seine Aussage auch vor Gericht wiederholen. Ob auch für die Raumskulpturen des Städelschul-Professors Tobias Rehberger Geld geflossen ist, wird daraus freilich nicht deutlich. Die DekaBank will sich zu solchen Details des kommenden Verfahrens nicht äußern – außer mit oben genanntem Zitat.

Vor Gericht auftreten sollen auch Deka-Mitarbeiter, und zwar nicht die niederen Chargen. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Oliver Behrens etwa wird als Zeuge genannt, Immobilienvorstand Matthias Danne, der Leiter Immobilienmanagement Mitte, Frank Kienholz oder Real Estate Manager Ulrich Bäcker. Sie alle werden in der Klageschrift als Zeugen genannt, und sollen mit aufklären, ob die Brüder Zeleke die Möglichkeit hatten, ihr Hab und Gut nach der Räumungsverfügung aus dem Club zu holen. Eingereicht wurde die Klage gegen die WestInvest Gesellschaft für Investmentfonds mit Sitz in Düsseldorf, eine Deka-Tochter, die ihrerseits zum Haus des Sparkassen Giro-Verbands unter der Ägide von Georg Fahrenschon gehört.

Hintergrund der Klage ist die Räumung der Rehberger-Werke durch die Deka-Bank, beim Künstler hat sich das Geldinstitut in einem persönlichen Gespräch entschuldigt. Die Kunstgegenstände, so Rehberger gegenüber dem Journal Frankfurt, seien ein Geschenk an die Clubmacher Zeleke gewesen. An die Deka ging der Wunsch, die Werke nicht an Dritte weiterzugeben, das aber geschah dennoch, unter anderem holte der Macher des Monza-Clubs, Klaus Unkelbach, einige Stücke ab. Ob die weiteren Vorwürfe der Wahrheit entsprechen und wie die Kunst Rehbergers zu bewerten ist, wird nun am Frankfurter Landgericht geprüft werden.

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18. Dezember 2013, 18.23 Uhr
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