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Foto: picture alliance/dpa | Arne Dedert
Foto: picture alliance/dpa | Arne Dedert

Gewalt im Stadion

Polizeiliche Hausdurchsuchungen bei Fans der Eintracht

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen beim Spiel Eintracht Frankfurt gegen VfB Stuttgart vergangenen November kam es zu Hausdurchsuchungen. Auch Stadionverbote wurden zugestellt.
Nach der gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen Polizei und Fans im Frankfurter Waldstadion beim Bundesligaspiel Eintracht Frankfurt gegen VfB Stuttgart vom 25. November 2023 wurden am Dienstag, 19. März. 2024, Durchsuchungsmaßnahmen von den Behörden durchgeführt. Aus der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt geht hervor, dass es sich um 40 Objekte und 42 Beschuldigte handelt, denen vorgeworfen wird, „massiv gewalttätig gegen Ordnungsdienst- und Polizeikräfte vorgegangen zu sein“.

Die Maßnahmen wurden aufgrund „des Verdachts des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs, des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte“ und „der gefährlichen Körperverletzung“ durchgeführt. Sie dienten „dem Auffinden von Bekleidung und Datenträgern“.

Verletzte gab es auf beiden Seiten, sowohl Eintracht Frankfurt, als auch Polizei: Auch Unbeteiligte und Kinder gerieten zwischen die Fronten

Bei der Auseinandersetzung gab es Verletzt auf beiden Seiten, die teilweise im Krankenhaus behandelt werden mussten. Auch Unbeteiligte und Kinder gerieten zwischen die Fronten. Die FR zitierte den Frankfurter Strafverteidiger Kristian Lossner, der auf X schrieb: „Es ist ein Skandal, was die Polizei heute abgezogen hat. Tränengas in die Menge, mindestens ein mir bekanntes verletztes Kind.“

Ähnlich äußerte sich auch Georg Leppert in seinem Kommentar zum Sachverhalt in der FR: „In der Diskussion über Pyrotechnik heißt es oft populistisch, der Stadionbesuch mit Kindern sei wegen der Fackeln in der Fankurve nicht sicher. Am Samstag gerieten Kinder nicht etwa durch bengalische Feuer in Gefahr – sondern durch das Reizgas der Polizei.“ Es sei nicht falsch, „wenn die Polizei mit Härte gegen Randalierer vorgeht“, jedoch sollte dieses Vorgehen auf die Straftäter beschränkt sein: „Genau das war das Problem in Frankfurt."

Die Berichte zu der Eskalation von Polizei und Fans liegen weit auseinander

Als Auslöser für den Konflikt nannte die Polizei zunächst eine Auseinandersetzung zwischen rivalisierenden Fans, was sich aber als falsch erwies. Augenzeugen berichteten, dass es vor dem Eingreifen der Polizei zu einer Auseinandersetzung zwischen Fans im Block 40 und Mitarbeitern des dortigen Ordnungsdienstes gekommen sei. Ein Fan, der zwar ein gültiges Ticket hatte, sich aber im falschen Block befand, war dafür wohl die Ursache.

Auf der Seite der Fan-Initiative „13. Mann“ wird die Ursache folgendermaßen geschildert: „Der konkrete Auslöser für den Einsatz war ein körperlicher Angriff auf einen Mitarbeiter der Eintracht Frankfurt Unternehmenssicherheit in ziviler Kleidung. Diese Tat war zum Zeitpunkt des Eintreffens der Polizeibeamten bereits beendet, das besagen mehrere Augenzeugenberichte. Der Geschädigte musste nicht von der Polizei befreit werden, sondern konnte sich aus eigener Kraft vom Tatort entfernen.“

Bei einem singulären Auslöser durch die Fans stellt sich für die Initiative die Frage: „Wie kann eine solche Situation, die leider sowohl im Stadtgebiet Frankfurt als auch bei Großveranstaltungen generell häufiger vorkommen dürfte, in einem derartigen Gewaltexzess mit insgesamt über 200 Verletzten enden?“

Laut Polizei geht es um „gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen gegen gewalttätige Fußballfans“

Neben den Durchsuchungen gebe es „in 37 Fällen Anhörungen zu Aufenthaltsverboten“, vermeldet das Presseportal des Polizeipräsidiums Frankfurt. Durch die bis zu drei Monate langen Stadionverbote soll „ein wichtiger Beitrag geleistet [werden, FA], gewaltvolle Auseinandersetzungen in Zukunft zu vermeiden“. Auch sollen sechs „Gefährderanschreiben“ zugestellt werden: „Den angesprochenen Personen wird hierdurch bewusstgemacht, dass jegliche weitere Beteiligung an der Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Kontext Fußball zu unterlassen ist und im Wiederholungsfall strenge Konsequenzen haben wird.“
 
19. März 2024, 11.37 Uhr
flo
 
 
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