Auch wenn es nur schwer zu verstehen ist: Acht Jahre nach dem Mord an Jakob von Metzler fordert der Kindermörder Magnus Gäfgen heute vor dem Frankfurter Landgericht Schmerzensgeld wegen Folterdrohungen.
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Psychische Spätfolgen will der 35-jährige Magnus Gäfgen davon getragen haben. All das verursacht durch die vermeintlich harten Polizeiverhöre im Oktober 2002, in denen ihm Folter angedroht worden sein soll, damit er das Versteck seines Entführungsopfers verrät. Damals konnte auch keiner ahnen, dass der Bankierssohn längst tot war. Jetzt will Gäfgen 15 000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz vom Land Hessen. Mit diesem Zivilprozess wird die alte Geschichte wieder neu aufgerollt. Das Land Hessen streitet indes ab, dass es die Folterdrohung gegen Gäfgen jemals gegeben habe. In dem Verfahren wird erwartet, dass auch der ehemalige Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner wieder als Zeuge befragt wird. Für Außenstehende ist es schwer nachvollziehbar, dass der Fall durch alle Instanzen gejagt wird: von der Strafkammer Frankfurt über das Bundesverfassungsgericht und nicht zuletzt dem Europäischen Gerichtshof. Bislang kamen alle Gerichte zu dem Schluss, dass es diese Folterandrohungen gegeben haben soll. Das sieht das Land Hessen jedoch völlig anders. Dabei wurden Daschner und der Beamte Ortwin Ennigkeit 2004 rechtskräftig wegen der Folterdrohung verurteilt. Als Zeugen dürften sich beide in einer schwierigen Lage befinden, da ihre Aussagen die Position Hessens ad absurdum führen könnten.