Im November hat das Landgericht Frankfurt einen Mann wegen versuchten Totschlags zu acht Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt, weil er einen Rollstuhlfahrer in ein Gleisbett gestoßen hatte. Der BGH hat das Urteil nun teilweise aufgehoben.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen den Mann, der im Januar 2020 einen Rollstuhlfahrer ins Gleisbett gestoßen hatte, teilweise aufgehoben. Das Frankfurter Landgericht hatte den Mann im November vergangenen Jahres wegen versuchten Totschlags zu acht Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der BGH verwies den Fall in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung zurück an das Landgericht Frankfurt.
Den Schuldzuspruch bestätigte der BGH am Mittwoch, hob allerdings die Strafzumessung wegen Wertungsfehlern auf. Unter anderem berücksichtige das Urteil nicht ausreichend, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt des Urteilsspruchs bereits 69 Jahre alt war und er voraussichtlich erst in einem hohen Alter in die Freiheit entlassen werden wird, heißt es in der Entscheidung des BGH. Zudem sei nicht auf den drohenden Widerruf einer zuvor verhangenen Bewährung eingegangen worden: Der 69-Jährige war 2001 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die einige Monate vor der Tat zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nun muss das Landgericht Frankfurt die Strafe erneut prüfen.
Auslöser für die Tat war Streit um Flasche Schnaps
Im vergangenen Januar hatte der zu dem Zeitpunkt 68-Jährige den Rollstuhlfahrer ins Gleisbett der U-Bahn gestoßen und ließ ihn dort zurück. Eine selbstständige Befreiung war dem gehbehinderten Mann nicht mehr möglich. Schlimmeres konnte durch einen U-Bahnfahrer vermieden werden, der den auf den Gleisen liegenden Rollstuhlfahrer frühzeitig sah. Der Fahrer bremste ab und kam zwei Meter vor dem Rollstuhlfahrer zum Stehen. Anschließend hob der Bahnfahrer den Rollstuhlfahrer aus dem Gleisbett. Auslöser für die Tat soll ein Streit um eine Flasche Schnaps gewesen sein.