Taser-Einsatz umstritten

Bundespolizei testet Elektroschocker

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Die Bundespolizei am Frankfurter Hauptbahnhof soll ein Jahr lang probeweise mit Elektroschockern ausgestattet werden. Der Einsatz der Elektroimpulswaffen ist umstritten; in Hessen sind zwei Todesfälle im Zusammenhang mit einem Taser-Einsatz bekannt.

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Nach einer zweijährigen Testphase wurden 2019 sogenannte Taser bei der hessischen Polizei eingeführt. Nun soll auch die Bundespolizei am Frankfurter Hauptbahnhof probeweise mit 30 Elektroschockern ausgestattet werden. Die Testphase soll ein Jahr andauern. Neben Frankfurt werden auch die Bundespolizei-Inspektionen Berlin-Ostbahnhof und Kaiserslautern mit den Elektroschockwaffen ausgerüstet. Zuerst hatte der Spiegeldarüber berichtet.

Gegenüber der Deutschen Presse Agentur (dpa) erklärte ein Ministeriumssprecher, die Taser könnten eine gute Möglichkeit sein, „einen Schusswaffengebrauch zu minimieren oder zu vermeiden“ und dennoch Angreifer auf Distanz zu halten. Vorgeschrieben sei, erst eine Warnung auszusprechen, bevor der Taser zum Einsatz kommt. Polizeikräfte dürften außerdem nur auf den unteren Oberkörper und bei Flüchtenden lediglich auf den Rücken zielen. Laut Verordnung sind der Kopf, Hals, Nacken und die Genitalien tabu. Für den Notfall müssten sich in den Fahrzeugen und an Bahnhöfen Defibrillatoren befinden.

Zwei Todesfälle in Hessen nach Taser-Einsatz

Im April 2019 stattete Innenminister Peter Beuth (CDU) Beamtinnen und Beamte landesweit mit Tasern aus. Jedes der sieben Polizeipräsidien bekam demnach fünf Elektroschocker. Dies löste bereits mehrfach Kritik aus. In Hessen sind zwei Todesfälle bekannt, die mit einem Taser-Einsatz in Verbindung stehen: Im April vergangenen Jahres starb ein 49-Jähriger, nachdem Polizeibeamten ihn mit einem Taser auf Distanz halten wollten. Im Juli 2019 wurde der zweite Todesfall bekannt: In Fulda kollabierte bereits im Januar 2018 ein 63-Jähriger nach einem Taser-Einsatz, zwei Wochen später starb der Mann im Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass die Beamten rechtmäßig gehandelt hatten, das Ermittlungsverfahren gegen die SEK-Beamten wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung wurde eingestellt.


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