Neonazi Wöll muss in den Knast

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red /

Marcel Wöll, der Vorsitzende der hessischen NPD, musste heute, knapp 14 Tage nach seiner letzten Verurteilung wieder vor Gericht erscheinen. Grund: Er soll den Holocaust geleugnet haben.
Der Neonazi, der als Abgeordneter im Kreistag der Wetterau sitzt, hatte Schülerfahrten im März bei einer Kreistagssitzung in Friedberg als „Gehirnwäsche“ bezeichnet. Außerdem verlangte er, Zuschüsse für derartige Exkursionen zu streichen.
Im Sitzungsprotokoll ist festgehalten, dass Wöll Auschwitz als „Stätte des so genannten genannten nationalsozialistischen Terrors" bezeichnet hatte. Ein Kreistagsabgeordneter zeigte Wöll daraufhin an. Die Staatsanwaltschaft Gießen erhob Anklage, da sie den Tatbestand der Holocaust-Leugnung erfüllt sah.
Richter Markus Bange schloss sich dieser Auffassung an. Er sah es als erwiesen an, dass Wöll mit seiner Äußerung den Mord an den europäischen Juden geleugnet hatte und verurteilte den 24-Jährige zu vier Monaten Haft ohne Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate ohne Bewährung gefordert, die Verteidigung dagegen Freispruch.
In seinem Schlusswort betonte Wöll, er habe sich nicht strafbar machen wollen. Zuvor hatte er die ihm vorgeworfenen Äußerungen eingeräumt, erklärte aber, er habe den Holocaust nicht leugnen wollen. Die Formulierung "Stätten des so genannten nationalsozialistischen Terrors" habe er aus dem Haushaltsplan übernommen.
Der vorsitzende Richter wertete dies allerdings als Scheinbehauptung, schließlich sei der Wortlaut von Wölls Rede „eindeutig“ gewesen, eine Provokation gegenüber dem Kreistag.
In das Urteils floss auch ein Interview ein, dass Wöll der "hessenschau" gegeben hatte. Darin erklärte der Rechtsextremist, er könne zu der Frage, ob es den Holocaust gegeben habe, "nichts sagen, weil ich mich sonst strafbar machen würde". Das Gericht kam insgesamt zu der Auffassung, dass sich Wöll der Volksverhetzung schuldig gemacht hat. Der Verurteilte kündigte Revision gegen das Urteil an.
Bereits vor zwei Wochen war der Neonazi vom Gießener Landgericht wegen Beamtenbeleidigung zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Der Rechtsextremist hatte Polizisten bei einer NPD-Veranstaltung in seiner Heimatstadt Butzbach als „geisteskrank“ bezeichnet.
Davor war Wöll bereits zwei Mal zu Bewährungsstrafen wegen Körperverletzung angezeigt worden.
Außerdem wird gegen Wöll neben dem Verdacht der Holocaust-Leugnung auch noch wegeb Nötigung ermittelt. Der 24-Jährige soll im Wetterauer Kreistag einen Jugendlichen angegriffen haben, der Flugblätter mit der Forderung nach einem NPD-Verbot verteilt hatte.

Text: JS, Foto: Wikipedia


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