Wenn der Ableser nicht mehr klingelt, freut sich der Mieter. Weitaus mehr darf sich jedoch der Ableseunternehmer freuen: Jedes neue Gerät zum Messen des Wärme- und Warmwasserverbrauchs, das die Ablesung ersetzt oder erleichert, lässt seine Kasse klingeln. Der deutsche Markt bietet hohe Gewinnspannen, und seine Teilnehmer nutzen ihre Macht aus. „Wir beobachten seit vielen Jahren, dass in Frankfurt und Umgebung die Kosten für das Ablesen, die Erfassungssysteme und die Abrechnungsverfahren steigen“, berichtet Petra Schulte vom Mieterschutzverein Frankfurt am Main.
Dabei zeichne sich der Trend ab, dass Ablesefirmen immer wieder Vermieter ansprechen und neue elektronische oder Funk-Geräte zur Miete anbieten. Vorteile: präzise Erfassung, angeblich niedrigere Abrechnungskosten, keine Reparaturkosten. Für den Vermieter auf den ersten Blick ein günstiges Angebot, das er seinen Mietern nahelegen möchte. Und da wird es meist problematisch, weiß Schulte: „Viele Mieter werden nicht über ihre Rechte informiert. Sie dürfen innerhalb eines Monats widersprechen. Ist die Mehrheit der Mieter gegen eine Anmietung, darf der Vermieter keine Erfassungsgeräte anmieten.“ Weiter würden Kosten, die auf dem Mieter lasten, oft falsch dargestellt. Tatsächlich sei das Anmieten auf Dauer teurer als das Ablesen vorhandener Geräte. Dabei entsprächen auch ältere Geräte, etwa Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip, der Heizkostenverordnung.
Mangelnde Transparenz für den Mieter kennzeichne auch einen aktuellen Fall in einer Frankfurter Liegenschaft. Dort informierte der Vermieter die Mieter schriftlich über den Plan, elektronische Heizkostenverteiler und Wärmezähler zu mieten. Dabei wird der Eindruck erweckt, in der Liegenschaft habe man den Verbrauch der Mieter bisher nicht abrechnen können und die notwendigen Zähler seien erst einzubauen: „Um nach Verbrauch abrechnen zu können, sind notwendige Messeinrichtungen […] einzubauen“, heißt es in dem Schreiben vom 21. Juni, das dem Mieterschutzverein Frankfurt vorliegt. Vermieter sind jedoch grundsätzlich verpflichtet, Heizung und Warmwasser nach Verbrauch abzurechnen. Die dazu nötigen Erfassungsgeräte gehören zur Wohnung. Auch die Möglichkeit des Widerspruchs bleibt unerwähnt.
„Dies ist kein Einzelfall. Viele Ablesefirmen verfahren so“, weiß Petra Schulte. „Wir wollen, dass die Vermieter mit den Unternehmen verhandeln und Alternativangebote einholen. Sie sollen den Mieter über seine Rechte informieren und alle Kosten offenlegen.“ Sonst zahlten Mieter für neue Geräte, die für eine verbrauchsabhängige Erfassung nicht nötig sind. Am Ende steigere dies nur den Gewinn der Ablesefirmen.
Der Frankfurter Mieterschutzverein ist der größte hessische Mieterverein und gehört dem Deutschen Mieterbund (DMB) an, der auf Bundesebene wichtige Lobbyarbeit für die Mieter leistet. Er wurde 1908 gegründet und bietet seinen etwa 20.000 Mitgliedern unentgeltliche Rechtsberatung in allen mietrechtlichen Fragen rund um die Wohnung an.
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