Ende Oktober erhob die Frankfurter Staatsanwaltschaft Anklage gegen den mutmaßlichen Verfasser der „NSU 2.0“-Drohschreiben. Nun steht der Prozessbeginn gegen den Mann aus Berlin fest.
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Der Prozess gegen den mutmaßlichen Verfasser der „NSU 2.0“-Drohschreiben beginnt am 16. Februar am Frankfurter Landgericht. Der Mann soll zwischen August 2018 und März 2021 insgesamt 116 selbst verfasste Drohschreiben per E-Mail, SMS und Fax verschickt haben. Adressiert waren die Schreiben an Privatpersonen, Personen des öffentlichen Lebens sowie Behörden und Institutionen und enthielten zahlreiche rassistische Beleidigungen sowie Bedrohungen. Ende Oktober hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen den Mann aus Berlin erhoben.
Er muss sich daneben auch wegen des Vorwurfs der Beleidigung in 67 Fällen, versuchter Nötigung, Bedrohung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften sowie eines Verstoßes gegen das Waffengesetz vor Gericht verantworten.