Gesampelter Kraftwerk-Beat macht Ärger

Teilerfolg beim Bundesverfassungsgericht für Moses Pelham

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Zwei Sekunden Beat eines Kraftwerk-Liedes, die der Rödelheimer Komponist und Produzent Moses Pelham 1997 unter einen Sabrina Setlursong sampelte, liefern Stoff für einen Jahre langen Rechtsstreit. Dienstag kam die Wende.

Nicole Brevoord /

Es klingt wie zwei Metallstücke, die aneinander klacken. „Metall auf Metall“, genauso heißt auch das Lied von Kraftwerk anno 1977, das dem Frankfurter Produzenten und Komponisten Moses Pelham wohl gut gefallen hat. Zumindest einen ungefähr zweisekündigen Klangschnippsel davon hat er 1997 in der Endlosschleife unter den Song „Nur mir“ von Sabrina Setlur gesampelt. Klingt gut, keine Frage. Nur Kraftwerk hat damit ein Problem. Sampeln gehört zum heutigen Musikalltag dazu, da wird aus schon Bestehendem etwas Neues gemacht, aber ist das eine Hommage und damit eine Ehrung oder ist das nun Diebstahl, Ideenklau und schadet man damit demjenigen, der eine musikalische Idee zuerst hat? Nun gut, man hätte um Erlaubnis fragen dürfen, wenn man sich einiger Tonabfolgen bedient. Man sieht, die Erwägungen sind vielseitig und ebenso drunter und drüber geht der Jahre währende Rechtsstreit zwischen Pelham und Kraftwerk. Letztere hatten auf Schadensersatz und Unterlassung geklagt. Am Mittwoch aber kam eine Zäsur. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab Pelham teilweise recht.

Pelham hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt und jetzt einen Etappensieg errungen. Das will heißen: Der Fall wird noch mal aufgerollt. Pelham steht für die Hip-Hop-Kultur, die vom Sampling lebt. Eine Kunstform könnte in Gefahr geraten, wenn man ihr Material entzieht. Gleichzeitig sind Kraftwerk die Urheber der Klänge, es handelt sich um ihr geistiges Eigentum.

Das Bundesverfassungsgericht findet jedoch, dass die Kunstfreiheit stärker berücksichtigt werden müsse. Gerade die Kürze der betreffenden Sequenz sei relevant, denn aus ihr sei etwas völlig Eigenständiges entstanden, ohne dass Kraftwerk daraus einen Schaden entstanden sei. Jetzt muss sich der Bundesgerichtshof des Falles noch mal annehmen.


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