Die Landesanwältin zeigte sich schon vor Monaten nicht von der Verfassungsmäßigkeit der in Hessen eingeführten allgemeinen Studiengebühren überzeugt, nun hat sich auf das Verwaltungsgericht in Gießen gegen das Gesetz der CDU-Landesregierung ausgesprochen. Ein Student hatte der Erhebung von Studiengebühren widersprochen und danach vor dem Gericht geklagt. Auch wenn die endgültige Entscheidung noch auf sich warten lassen wird, hat das Gericht in einem Eilentschluss dem Studenten mitgeteilt, dass er vorerst keine Gebühren zahlen braucht. Laut Verfassung sei ein allgemein erhobenes Schulgeld nur zulässig, wenn es die wirtschaftliche Lage des Studierenden oder seiner Erziehungsberechtigten erlaube - diese Unterscheidung mache das Gesetz jedoch nicht.