Eilantrag stattgegeben

Hassprediger spricht doch in der City

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Triumph für Pierre Vogel: Die Kundgebung des umstrittenen Predigers darf nun doch am Mittwochabend in der Frankfurter Innenstadt stattfinden. Mit seinem Eilantrag gegen das Verbot hatte er Erfolg.

red /

Das Verwaltungsgericht Frankfurt beugte sich dem Antrag der fundamentalistischen Muslime um Prediger Pierre Vogel, die gegen das Verbot ihrer Veranstaltung „Islam – die missverstandene Religion“ Rechtsmittel eingelegt hatten. Somit können Vogel und seine Mitstreiter heute Abend am Roßmarkt ihre Kundgebung abhalten. Zwischen 18.30 Uhr und 21 Uhr wollen die Islamisten sprechen. Insgesamt 16 Auflagen müssen sie dabei einhalten. So dürfen die Fundamentalisten „nur solche Reden, Sprechchöre und Transparente zulassen, die den öffentlichen Frieden wahren.“ Die Mitteilung untersagt außerdem „die Aufstachelung zum Hass gegen Bevölkerungsgruppen oder zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen“. Außerdem darf die Trennung der Anwesenden nach Geschlecht „nicht zwangsweise durchgesetzt werden.“ Die Verletzung der Menschenwürde anderer durch Beschimpfung, Verächtlichmachung oder Verleumdung ist ebenfalls untersagt. Der Eilbeschluss bedarf keiner Begründung. Gegen 16 Uhr hat die Stadt beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Beschwerde eingelegt und versucht nun, in zweiter Instanz gegen den Beschluss vorzugehen.
Unklar ist noch, ob der berüchtigte kanadische Prediger Abu Ameena Bilal Philips nach Frankfurt kommt. Auch das Innenministerium weiß nicht, ob der gebürtige Jamaicaner in Deutschland weilt. Zu seinen Forderungen gehört die Todesstrafe für Homosexuelle.


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