Das ändert sich 2009

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red /

Deutschland – ein Land voll Bürokratie, Gesetzesregelungen und Verordnungen. Ein Grund weshalb die meisten Bürger nicht wissen wie das System funktioniert ist sicherlich, weil es so viele von diesen Reglementierungen gibt. Ein weiterer Grund ist aber auch, dass ständig neue hinzukommen und sich die bestehenden immerzu verändern. Wir haben deshalb die wichtigsten Änderungen zusammengestellt, die im Jahr 2009 auf die Deutschen warten. Dieses Mal: Kraftfahrzeug, Familie und Wohnen.

KRAFTFAHRZEUG

Kfz-Steuer: Ab 1. Januar 2009 wird die Kfz-Steuer bei neu zugelassenen Autos nicht mehr nach dem Hubraum berechnet. Zukünftige Bemessungsgrundlage wird der Schadstoff- und CO2-Ausstoß des Fahrzeugs sein. Neuwagen, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmals zugelassen werden, sind ein Jahr lang von der Kfz-Steuer befreit. Bei schadstoffärmeren Fahrzeugen, die die Euro-5 und Euro-6 Norm erfüllen, entfällt die Steuer sogar für zwei Jahre.

Pendlerpauschale: Ab 1. Januar 2009 gilt automatisch wieder das alte Recht. Die in der Zwischenzeit vom 1.1.2007 bis dahin nicht angerechnete Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer Arbeitsweg zahlt das Finanzamt von Amts wegen zurück.

Steuer auf Biodiesel steigt: Der Steuersatz für reinen Biodiesel wird ab Anfang 2009 von 15 auf 18 Cent pro Liter erhöht.

Höhere Bußgelder im Straßenverkehr: In Zukunft soll Fahren unter Alkoholeinfluss statt 250 Euro 500 Euro Bußgeld kosten. Auch bei drastischen Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit wird es in Zukunft richtig teuer. Wer beispielsweise mit 60 Stundenkilometern über dem Limit erwischt wird, zahlt bald bis zu 680 Euro statt heute bis zu 425 Euro. Der Bundestag muss der Änderung noch zustimmen.

FAMILIE

Kindergeld: Ab 1. Januar 2009 erhalten Eltern für das erste und zweite Kind je 10 Euro mehr Kindergeld pro Monat. Die Förderung beträgt so 164 Euro je Kind. Für das dritte Kind erhöht sich der Zuschuss von 154 Euro um 16 Euro auf 170 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind gibt es ebenfalls jeweils 16 Euro mehr; dann also 195 Euro.

Kinderfreibetrag: Ab 1. Januar 2009 steigt der Freibetrag für jedes Kind von 3.648 Euro um 192 Euro auf 3.840 Euro.

Zuschuss zu Schulbedarf: Hilfebedürftige Schülerinnen und Schüler erhalten ab 2009 eine zusätzliche Leistung für Schulbedarf in Höhe von 100 Euro.

Scheidungsrecht vereinfacht: Dabei sollen vor allem Frauen nach einer Scheidung gerechter an den gemeinsamen Rentenansprüchen aus der Ehe teilhaben können. Maßgeblich ist dann nicht mehr der Scheidungstermin, sondern der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird. Die bisherige Regelung begünstigte, dass Ehegatten zwischen Zustellung des Scheidungsantrags und gerichtlichem Scheidungstermin Vermögen beiseite schaffen konnten. Außerdem wird künftig auch der Abbau von Schulden berücksichtigt. Nach dem geltenden Recht bleiben Schulden, die bei der Eheschließung vorhanden sind und zu einem "negativen Anfangsvermögen" führen, unbeachtet.

WOHNEN

Wohngeld: Ab Januar fließen zum ersten Mal anteilig die Heizkosten in die Berechnung des Wohngeldes ein. Dies geschieht zunächst zu 20 Prozent bei durchschnittlicher Haushaltsgröße. Das durchschnittlich gezahlte Wohngeld soll von 92 auf 142 Euro je Haushalt steigen. Auch der Kreis der Empfangsberechtigten erweitert sich, indem die Miethöchstgrenzen sowie die Einkommensgrenzen jeweils um zehn Prozent erhöht werden.
Zusammengestellt von Günther Michels, Foto: pixelio


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