Das Frankfurter Landgericht hat die Klage der Deutsche Bahn abgewiesen. Das Unternehmen hatte in der Offenbacher Mitfahrzentrale „Dein Bus“ einen nicht zulässigen Konkurrenten gesehen.
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Die Geschäftsidee der drei Studenten (Foto), die „Dein Bus“ ins Leben riefen, ist ebenso simpel wie genial, könnte man meinen. Das in Offenbach ansässige Unternehmen bietet über seine Internetplattform günstige Busreisen an, die nur zustande kommen, wenn sich für die Strecke genügend Interessenten finden. Doch diese Geschäftsidee stößt an eine Grenze, nämlich an das Personenbeförderungsgesetz von 1931, das der Bahn eine gewisse Monopolstellung im Fernreisesegment einräumt. Die Deutsche Bahn hat also gegen Dein Bus geklagt, weil sie einen unzulässigen Linienverkehr erkannt haben will, für den eine spezielle Konzession notwendig ist. Die Studenten aber haben eine Genehmigung des Landratsamtes Friedrichshafen, die den Betrieb als Gelegenheitsverkehr bewertet. dem scheint auch das Frankfurter Landgericht gefolgt zu sein, das die Klage der Deutschen Bahn abgewiesen hat.