AWO-Skandal

Kündigung von Jürgen Richter war rechtskräftig

Favorisieren Teilen Teilen

Die fristlose Kündigung des ehemaligen AWO-Geschäftsführers Jürgen Richter war rechtmäßig. Wie der Kreisverband mitteilt, sei Richter vor dem Bundesarbeitsgericht gescheitert. Zuvor hatte bereits das Landesarbeitsgericht dessen Kündigung bestätigt.

sie /

Jürgen Richter, der ehemalige Geschäftsführer der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt (AWO), muss im Rechtsstreit um seine fristlose Kündigung seine endgültige Niederlage hinnehmen. Wie der Kreisverband am Donnerstagmorgen mitteilte, habe das Bundesarbeitsgericht Richters Kündigung durch die AWO als rechtskräftig bestätigt. Richter hatte dort Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht, nachdem das Landesarbeitsgericht die fristlose Kündigung bestätigt und eine Revision nicht zugelassen hatte.

Der AWO-Kreisverband Frankfurt hatte Richter bereits am 28. Januar 2020 fristlos gekündigt. Grund dafür waren Vorwürfe der Untreue und des Betrugs; der ehemalige Geschäftsführer soll dem Kreisverband durch erhöhte Gehälter und überteuerte Dienstwägen einen Schaden in Höhe von rund einer Million Euro verursacht haben. Richter, der das ihm bis zur Rente zustehende Gehalt in Höhe von rund einer Million Euro forderte, reichte daraufhin Klage vor dem Amtsgericht ein.

„Das ist ein wichtiger Erfolg in der Aufarbeitung des Skandals, mit dem Richter und seine Clique der AWO immensen Schaden zugefügt haben“, teilte Petra Rossbrey, die Vorsitzende des neuen Präsidiums des Verbandes, mit. Mit der Entscheidung seien nun auch alle Ansprüche Richters aus „einem finanziell völlig überzogenen Aufhebungsvertrag gescheitert“, für dessen Inhalte er selbst noch maßgeblich gesorgt habe, so Rossbrey weiter. Mit dem Urteil sehe man sich vonseiten des Vorstands nun nochmals bestätigt.


Anzeige
Anzeige

Mehr Stadtleben-News

Anzeige
Anzeige

Ausgeh-Tipps

 
Anzeige
Anzeige

Kalender

Anzeige