Vor Gericht: Pornoschmuggel

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Christoph Schröder /

gerichtDer Fall klingt auf recht bizarre Weise spektakulär: Herr A. ist 59 Jahre alt, geboren in Jordanien, aber deutscher Staatsbürger. Er ist ein unauffälliger Mann mit grauem Bart und ebensolchem Anzug, studierter Diplominge­nieur und hat seit den Siebzigerjahren in seinem Wohnort Darmstadt eine Menge Integrationsarbeit geleistet. Nun wird ihm vorgeworfen, seine Rolle als Vorbeter in der Justizvollzugsanstalt Darmstadt missbraucht zu haben: Herr A. soll versucht haben, Pornofilme ins Gefängnis zu schmuggeln, teilweise gar mit gewaltverherrlichendem Inhalt.

Eine Ordnungswidrigkeit nur, doch Herr A. hat gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt – er wisse nicht, wie das mit Alufolie umwickelte Päckchen, das an der Pforte sichergestellt wurde, zwischen seine Pakete gerutscht sei. An jenem Tag, dem Abschluss des Ramadan, war Herr A. mit einer ganzen Lieferung von Lebensmitteln zum Gefängnis gefahren, wie jedes Jahr. Einige davon waren nicht genehmigt und mussten zurückbleiben. Der diensthabende Beamte schickte das Ganze durch das Röntgengerät und fand den doch eher peinlichen Inhalt. Die DVDs, von denen eine den schönen Titel „Ein verrücktes Herz“ trug, waren in türkischer Sprache beschriftet. Herr A. spricht jedoch kein Türkisch, wohl aber Herr K., der einiges zum Inhalt der Lebensmittelpakete beigesteuert hatte und ebenfalls in der JVA dabei war. Allerdings behauptet Herr A., jedes einzelne Paket kontrolliert zu haben – „damit man mir nichts unterschiebt“. Genau das scheint jedoch passiert zu sein – Herrn A.s Söhne wollen im Gegensatz zu ihrem Vater das Alufolien-Pornopaket gesehen haben; der zusehends in Verdacht geratende Herr K. selbst scheint zu der Sache nichts Neues beitragen zu können oder zu wollen. Auch er ist Prediger; davon merkt man allerdings wenig, jedenfalls sagt er so gut wie nichts. Herr A. jedenfalls macht vor Gericht einen durch und durch seriösen und glaubwürdigen Eindruck, und so plädiert selbst der Vertreter der Amtsanwaltschaft auf Freispruch; der Richter folgt dem Antrag. Der Pornoschmuggel wird wohl nie aufgeklärt werden.

Erschienen im Journal Frankfurt, Ausgabe 26/2008; Illustration: Peter O. Zierlein


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