Ein Äppler ist, entgegen landläufiger Meinung, nicht etwa ein alkoholhaltiges Frankfurter Nationalgetränk (das heißt nämlich Schoppen oder Äppelwoi), sondern ein Mann, der Frauen ungefragt an die, naja, Äppel fasst. Herr S. wird beschuldigt, ein Äppler zu sein, obwohl er kein Frankfurter, sondern Inder ist. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, der seinerzeit 18-jährigen Zeugin P. vom Hauptbahnhof aus zu deren Wohnung gefolgt zu sein und sie im Aufzug in eindeutiger Weise bedrängt zu haben.
Das stimme schon in etwa, sagt Herr S., 27 Jahre alt und in einer Spielothek tätig; allerdings hätten Frau P. und er sich zuvor bereits gekannt und auch schon Kaffee zusammen getrunken. Stockbesoffen sei er an jenem Abend gewesen, an die Brust habe er allerdings niemandem gegriffen. Jedenfalls nicht Frau P. Diese wiederum ist Asiatin, sehr hübsch, trägt knallenge Jeans und Stiefel bis zum Knie. Sie hat eine Frau bei sich, die knallenge Jeans und Stiefel bis zum Knie trägt. „Ah, Sie haben sich eine Freundin mitgebracht“, sagt der Richter. Wie sich herausstellt, handelt es sich um Frau P.’s Mutter. Frau P. kann sich nicht mehr erinnern, an der Brust berührt worden zu sein. Als der Richter ihr ihre polizeiliche Aussage vorhält, fällt es ihr allerdings wieder ein. Man kann da ja auch schon einmal etwas durcheinander bringen. Das Top sei ihr heruntergerutscht, als der betrunkene Herr S. sie am Arm gepackt hätte. Von einem gemeinsamen Kaffeetrinken oder Telefonaten mit Herrn S. weiß die Zeugin allerdings nichts.
Da Herr S. sich nach kurzer Zeit wieder aus dem Staub gemacht hat und zudem die vermeintliche Tat nicht im Aufzug, sondern bereits im Flur vor sich ging, beantragt die Staatsanwältin lediglich eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 40 Euro. Wegen Beleidigung. Denn was Herr S. getan habe, so die Staatsanwältin, „geht gegen die Ehre der Frau.“ 2400 Euro sind Herrn S. zuviel, doch der Richter folgt dem Antrag. Fazit: Wer im Bahnhofsviertel äpplern will, kann das sowohl legaler als auch billiger haben.