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Schonfrist für Raucher
Das Rauchverbot in Kneipen und öffentlichen Gebäuden wird in den kommenden Wochen noch nicht mit aller behördlich möglichen Kraft durchgesetzt. "Wir werden in den ersten Wochen noch einmal nachdrücklich auf das Verbot hinweisen, aber noch kein Bußgeld bei kleineren Verstößen erheben", so Ordnungsdezernent Boris Rhein (CDU). Die Einnahmen der Stadt durch unbelehrbare Raucher und Gastwirte werde sich deshalb vorerst "in Grenzen halten". Bei Verstößen droht Rauchern Bußgeld bis 200 Euro, Gastwirten bis 2500 Euro. Das Rauchverbot ist in Hessen seit dem 1. Oktober in Kraft.
Foto: Dirk Ostermeier
7. Oktober 2007, 16.29 Uhr
red
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