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Foto: © Bernd Kammerer
Foto: © Bernd Kammerer

Prozess CargoCity Süd

„Märchenstunde beenden“

Schwere Erinnerungslücken hatte ein Zeuge bei der jüngsten Verhandlung im Prozess um die Schmiergeldaffäre bei CargoCity Süd. Das sorgte für großes Unverständnis bei den Angeklagten und deren Anwälten.
Schon einmal wollte Richter Christopher Erhard (Foto) dem Zeugen Andreas P. beim Prozess um die Schmiergeldaffäre bei CargoCity Süd Fragen stellen. Denn der Immobilienkaufmann soll gut mit dem Makler Uwe S. befreundet sein (oder gewesen sein) und zudem ein Bekannter von Investor Ardi Goldman. Mit beiden Angeklagten soll er über die Gerichtsverhandlung gesprochen und eventuelle sogar zwischen ihnen vermittelt haben. Andreas P. aber machte von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch. Demnach muss ein Zeuge nicht aussagen, wenn er sich dabei selbst belasten würde. Nun beschloss das Landgericht aber, dieses Recht stehe ihm nur teilweise zu und lud ihn erneut. Er sollte angeben, ob es Treffen mit Angeklagten gegeben habe und wie die sich verhalten haben. Zum Inhalt der Gespräche durfte Andreas P. auch bei seiner zweiten Vernehmung am Dienstag schweigen.

Sonderlich aufschlussreich wurde die Aussage jedoch nicht. Denn der Zeuge hatte offenbar schwere Erinnerungslücken. Er gab etwa an, dass es ein Telefonat zwischen ihm und Uwe S. gegeben hatte, nachdem der Makler aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Die Staatsanwaltschaft wollte daraufhin wissen, ob er danach auch mit anderen Angeklagten Kontakt hatte und eventuell über dieses Telefonat gesprochen hatte. „Daran kann ich mich nicht erinnern“, so Andreas P. Kurze Zeit später fielen ihm dann doch zwei zufällige Treffen in der jüngeren Vergangenheit ein – eines mit dem Makler Uwe S., eines mit Goldman. Über den Prozess sei dabei aber nicht geredet worden. Details, wie Ort und Zeitpunkt oder wer sonst noch teilgenommen hatte, waren dem Immobilienmakler entfallen.

Goldman konnte Dank seines Terminkalenders Auskunft geben. Er berichtete dem Gericht, wann, wo und mit wen man sich getroffen haben. Außerdem sprach der Investor nicht von einem sondern von „unzähligen Treffen“. Und natürlich sei es dabei immer um die Verhandlung gegangen. „Das Thema ist schließlich sehr wichtig – es geht dabei um meine Existenz“, sagte Goldman. Der Zeuge konnte sich dennoch nicht genauer erinnern. Irgendwann reichte es dem Rechtsbeistand des Angeklagten Kai B., obwohl sein Mandant von dem Themenkomplex im Grunde nicht betroffen ist. Er bat dem Richter, dem Ganzen Einhalt zu gebieten und „die Märchenstunde zu beenden“. Auch Goldman war sichtlich genervt von den ständig wechselnden Angabe des Zeugen. Er schlug dem Richter vor, Andreas P. „für die Wahrheitsfindung zu vereidigen“. Der Richter kam diesem Vorschlag aber nicht nach.

An ein Treffen konnte sich der Zeuge dann doch erinnern. Vor einigen Wochen sei er dem Anwalt von Goldman zufällig über den Weg gelaufen. Daraufhin hätten sie sich über seine Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft vor Beginn der Hauptverhandlung unterhalten, so Andreas P. „Ich hatte den Eindruck, es wird irgendetwas gesucht, um Ardi Goldman zu belasten“, wiederholte er vor Gericht, was er dem Anwalt damals gesagt hatte. Genaue Belege dafür konnte Andreas P. nicht benennen, aber er gab an, sich zeitweise „wie im Zoo“ gefühlt zu haben. „Ständig kamen neue Beamten rein und schauten mich an.“

Im zweite Teil des Verhandlungstages wurden noch einmal verschiedene Anträge gestellt. Der Rechtsbeistand des früheren Fraport-Managers Volker A. beantragte etwa, zwei Verfahrenspunkte einzustellen. Dabei geht es um den Vorwurf des Steuerbetrugs. Als Begründung führte die Anwältin aus, dass der gleiche Vorwurf im Fall von Makler Uwe S. bereits eingestellt wurde. Der Anwalt von Investor Jürgen Harder beantragte die Verlesung einer Gesprächsnotiz zu einer Unterhaltung zwischen Harder und dem damaligen Fraport-Chef Wilhelm Bender. Sie soll belegen, dass der Heidelberger Unternehmer bereits lange bevor die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufnahm, Fraport über Zahlungen an Uwe S. und Volker A. informiert hatte. In der Notiz ist die Rede davon, Harder hätte 400.000 Euro an Makler Uwe S. zahlen sollen, wovon 200.000 an den ehemaligen Fraport-Manager Volker A. fließen sollten.

Über die Anträge wird der Richter am kommenden Dienstag entscheiden. Möglicherweise wird dann schon die Beweisaufnahme geschlossen und die Anwälte bekommen Gelegenheit, ihre Plädoyers zu halten.
 
10. September 2015, 10.38 Uhr
Christina Weber
 
 
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