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Foto: Ministerpräsident Volker Bouffier besuchte vergangenen April unter anderem mit Jens Spahn und Kai Klose die Gießener Uniklinik. Das Foto des überfüllten Fahrstuhls entstand bei diesem Besuch. © Staatskanzlei/T.Lohnes
Foto: Ministerpräsident Volker Bouffier besuchte vergangenen April unter anderem mit Jens Spahn und Kai Klose die Gießener Uniklinik. Das Foto des überfüllten Fahrstuhls entstand bei diesem Besuch. © Staatskanzlei/T.Lohnes

Ordnungsverfahren eingestellt

Keine Folgen nach „Fahrstuhlgate“

Nach dem sogenannten „Fahrstuhlgate“ im vergangenen April hatte der Kreis Gießen gegen fünf Personen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Nun wurde das Verfahren eingestellt.
Vergangenen April sorgte das Foto eines Reporters der Hessenschau für Aufregung. Es zeigte Ministerpräsident Volker Bouffier, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Kanzleramtsminister Helge Braun (alle CDU) sowie Hessens Sozialminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen), teils Schulter an Schulter, in einem vollbesetzten Fahrstuhl – trotz der Corona-Abstandsregeln. Kurze Zeit darauf hatte der Kreis Gießen gegen fünf Personen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Dieses wurde nun eingestellt.

Maßgeblich für diese Entscheidung sind laut Landkreis Gießen die Bestimmungen der Dritten Corona-Verordnung des Landes, die zum Zeitpunkt des Vorfalls im April galten. „Danach ist die gemeinsame Fahrt einer Reihe von Personen ohne Mindestabstand im Aufzug des Klinikums keine Ordnungswidrigkeit, weil sie als dienstliche Zusammenkunft erlaubt war und die damals geltende Verordnung für dienstliche Zusammenkünfte keine Verpflichtung zur Einhaltung eines Mindestabstands vorgesehen hat“, wie der Landkreis Gießen mitteilte.

Bei dem Ordnungswidrigkeitsverfahren seien in den vergangenen Wochen neun Personen angehört worden, darunter Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Kanzleramtsminister Dr. Helge Braun, Ministerpräsident Volker Bouffier, Staatsminister Kai Klose sowie Beschäftigte des Universitätsklinikums. Konkret sei es dabei darum gegangen, ob im Sinne der Verordnung ein unzulässiges Verhalten vorlag, das einen Bußgeldtatbestand erfüllte. Laut Landrätin Anita Schneider sei dies aber nicht der Fall gewesen.

Die im April geltende Regelung habe zwar einen Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren in einem fremden Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes zugelassen, allerdings habe dies nicht für geschäftliche, berufliche oder dienstliche Zusammenkünfte gegolten. Außerdem sei zu dem Zeitpunkt, als das Foto entstand, ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht vorgeschrieben gewesen.

„Dennoch bleibt festzuhalten, dass die Personen im Aufzug die Empfehlung des Robert-Koch-Instituts zum Einhalten von Abständen nicht berücksichtigt haben, auch wenn dies rechtlich nach der damals geltenden Verordnung keine Folgen hat“, erklärt Landrätin Schneider. Diese Situation sei vermeidbar und gerade mit Blick auf die Funktionen der teilnehmenden Personen und den Anlass des Treffens unglücklich gewesen.
 
17. September 2020, 12.48 Uhr
ez
 
 
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