Möglicherweise führt die Spur der NSU 2.0-Drohschreiben nun doch ins 1. Polizeirevier Frankfurt. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet, dass Anfragen an Polizeicomputern in Berlin und Hamburg Hinweise zu den Drohschreiben an Hengameh Yaghoobifarah und İdil Baydar lieferten.
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Innerhalb von wenigen Stunden soll sich die Verdachtslage im Falle der NSU 2.0-Drohschreiben erneut gewendet haben: Am Montagmorgen berichteten mehrere Medien, dass eine Spur zu Polizeirevieren in Berlin und Hamburg führten, am Nachmittag berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung, dass diese nun doch nach Frankfurt führe, konkret in das 1. Polizeirevier. Die Zeitung schrieb am Montag, es habe sich nach Informationen „aus Ermittlerkreisen“ ergeben, dass die Datenabfragen in Hamburg und Berlin für die Aufklärung des Falles wahrscheinlich nicht relevant seien.
Ende August wurde bekannt, dass es auch Abfragen von Computern in Polizeirevieren in Berlin und Hamburg gegeben habe. Betroffen davon sollen die Kabarettistin İdil Baydar und taz-Journalist*in Hengameh Yaghoobifarah gewesen sein. Das hatten Recherchen von WDR und Süddeutscher Zeitung ergeben.
Laut FAZ stehe nun jedoch wieder ein Polizist des 1. Polizeireviers Frankfurt im Fokus, der zu der mutmaßlich rechtsextremen Chat-Gruppe gehörte, die nach dem ersten Drohschreiben an die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz im Dezember 2018 aufgedeckt wurde. Damals wurde bekannt, dass fünf Polizisten und eine Polizistin des 1. Reviers in Frankfurt in einer Chatgruppe fremdenfeindliche und rechtsextremistische Nachrichten ausgetauscht hatten.
Bei dem Verdächtigen handele es sich um den gleichen Polizisten, dessen Wohnung bereits im Februar dieses Jahres wegen des Verdachts eines rechtsextremen Netzwerks innerhalb der hessischen Polizei durchsucht wurde. Dabei sei damals jedoch kein belastendes Material gefunden worden.
Verbindungen zwischen Frankfurt und Berlin?
Aus Ermittlerkreisen heiße es zudem, dass es noch weitere Anhaltspunkte gebe; man prüfe „mögliche punktuelle Vernetzungen“ einzelner Personen zwischen Frankfurt und Berlin. Dabei gehe es nicht nur um die Drohschreiben mit dem Absender „NSU 2.0“, sondern auch um mit „Staatsstreichorchester“ unterzeichnete Schreiben. Drohschreiben mit jenem Absender wurden Ende April an zwei Bundestagsabgeordnete, zwei Landtagsabgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern und Bayern, die Staatsanwaltschaft Schwerin sowie neun Redaktionen und eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei versendet.
Auf Anfrage gab die Staatsanwaltschaft Frankfurt an, aktuell „aus ermittlungstaktischen Gründen“ keine Auskunft zu dem Themenkomplex der NSU 2.0-Drohschreiben geben zu wollen.