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Foto: © Bernd Kammerer
Foto: © Bernd Kammerer

Letzte Runde im Rennbahn-Streit?

Auch das Sarotti-Häuschen muss geräumt werden

Die vorerst letzte Räumungsklage der Stadt Frankfurt gegen den Rennklub ist entschieden: Am 30. November hat das Landesgericht Frankfurt der Klage der Stadt stattgegeben und die Räumung des Pavillons angeordnet.
Das kleine Holzpavillon auf dem Gelände der ehemaligen Galopp-Rennbahn stand im Fokus der vorerst letzten Klage der Stadt gegen den Rennklub: Das Grundstück gehört zwar der Stadt Frankfurt, das Häuschen allerdings der Mutter des Rennklub-Vizepräsidenten Graf Carl-Philip zu Solms-Wildenfels (Foto). Deshalb durfte das Häuschen bislang nicht geräumt werden, die Stadt klagte dagegen und bekam nun Recht. Die Eigentümerin des Sarotti-Häuschens hatte sich auf einen noch bis 2024 laufenden Gestattungsvertrag berufen, wonach ihr die kostenlose Nutzung des Grundstücks erlaubt wurde. Doch dafür ist nach Einschätzung des Gerichts wegen der Kündigung des Mietvertrags über die Rennbahn durch die Stadt die Rechtsgrundlage entfallen. „Wir freuen uns, dass das Gericht unseren Argumenten in vollem Umfang gefolgt ist“, sagte Jan Schneider, Dezernent für Bau und Immobilien.

Wie das Landgericht Frankfurt am 30. November entschied, darf das sogenannte Sarotti-Häuschen geräumt werden. „Unser Ziel ist es, das Urteil möglichst schnell zu vollstrecken“, sagte Günter Murr, der Sprecher von Liegenschaftsdezernent Jan Schneider (SPD), gegenüber dem JOURNAL FRANKFURT. Als Sicherheit müsse die Stadt aber 90.00 Euro beim Gericht hinterlegen. Bis die Stadt das Gelände dann dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) für den Bau der geplanten Akademie übergeben kann, könne es allerdings noch einige Wochen dauern. „Die Besitzerin kann den Pavillon freiwillig räumen und so den Vorgang beschleunigen“, sagte Murr. Dass es so kommt, glaubt er aber nicht.

Das Sarotti-Häuschen ist schon seit Anfang des Jahres Bestandteil der langjährigen Streitigkeiten um das Rennbahnareal: Die Stadt hatte zu Solms-Wildenfels bereits einen Vergleich angeboten, auch die Möglichkeit, das Häuschen im Bürgerpark neben der geplanten DFB-Akademie zu integrieren, war im Gespräch. Als „unverschämt“ hatte zu Solms-Wildenfels diesen Vorschlag bezeichnet und ihn strikt abgelehnt. Im Gegenzug haben die Besitzer des Häuschens einen finanziellen Ausgleich von etwa drei Millionen Euro gefordert. „Das wäre unverhältnismäßig gewesen“, sagte Murr. Ein Ende des Streits scheint auch nach einer Entscheidung des Landgerichts nicht in Sicht, schon vor der Urteilsverkündigung haben Carl-Philip Graf zu Solms-Wildenfels und seine Mutter geplant, in Berufung zu gehen. Das Gericht habe früh durchblicken lassen, dass man die Räumungsklage durchsetzen wolle. „Das Landgericht hat sich von vornherein so parteiisch geäußert, dass wir von nicht davon ausgegangen sind, dass man eine Entscheidung zu unseren Gunsten fällen würde“, sagt Graf zu Solms-Wildenfels. „Meine Mutter wird auf jeden Fall in Berufung gehen.“

Wann der DFB also tatsächlich seine Akademie auf dem Gelände der ehemaligen Galopprennbahn bauen kann, ist weiter unklar. "Das hätten wir gerne schon früher getan, doch mussten wir zunächst den Ausgang des Rechtsstreits abwarten“, sagte Dezernent Schneider. Der ursprüngliche Plan des DFB sah vor, den Bau bis zum Jahr 2020 fertigzustellen, bereits 2015 sollte das Gelände an den Sportverband übergeben werden. Diesem Zeitplan hinkt man auch wegen der rund 20 Klagen vor Gericht so deutlich hinterher.
 
30. November 2018, 12.09 Uhr
nic/ rom
 
 
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