Die Staatsanwaltschaft Gießen hat Berufung gegend das Urteil gegen den hessischen NPD-Vorsitzenden Marcel Wöll eingelegt. Wöll war am vergangenen Dienstag vom Amtsgericht Friedberg zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden, die Staatsanwaltschaft Gießen hatte sechs Monate ohne Bewährung gefordert. (Wir berichteten)
Das Gericht sah als erwiesen, dass Marcel Wöll in einer Sitzung des Wetterauer Kreistags den Holocaust geleugnet hatte. Der hessische NPD-Vorsitzende hatte die ehemaligen Konzentrationslager Auschwitz und Buchenwald als "Stätten des so genannten nationalsozialistischen Terrors" genannt und Klassenfahrten dorthin als "Gehirnwäsche" bezeichnet.