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Hessen bringt was ins Rollen

Kein Polizist mehr nach Afghanistan

Das hessische Innenministerium zieht Konsequenzen aus einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden. Es entschied, dass Hessen vorerst keine Polizisten mehr als Ausbilder nach Afghanistan entsendet.
Zunächst ist die Entsendung von hessischen Polizisten als Ausbilder nach Afghanistan auf Eis gelegt. Das hat das Innenministerium am Donnerstag beschlossen. Zuvor hatte der Personalrat des westhessischen Polizeipräsidiums vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden geklagt. Er sah sich an den Entscheidungen zu wenig beteiligt. Konkret ging es um Fragen der Mitbestimmung im Fall eines Limburger Polizisten, der in Afghanistan eingesetzt werden sollte. Bis die Rechtslage geklärt ist, wurde das Verfahren nun eingestellt - unter der Bedingung, dass bis zur Klärung keine weiteren Polizisten entsendet werden.
Peter Wittig, Personalrat des Polizeipräsidiums Westhessen, forderte Innenminister Boris Rhein auf, als Vorsitzender der Innenministerkonferenz die Einführung von bundesweit einheitlichen Regelungen des Afghanistan-Einsatzes zu beschleunigen. Während auch Hessens SPD-Fraktion eindeutige Regelungen zu den Voraussetzungen und dem Rahmen für einen Einsatz von Polizisten verlangt, lehnt die Fraktion der Linken den Einsatz komplett ab.
Bereits vergangene Woche hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden Rechtsverstöße bei der Abordnung hessischer Polizisten über die Bundespolizei nach Afghanistan festgestellt: Es fehle an einer Ermächtigung der Bundespolizei solche Abordnungen auszusprechen.
Derzeit betreffe der Einsatz-Stopp, nach Angaben des Hauptpersonalrates der hessischen Polizei, drei Beamte. Aktuell sind laut Innenministerium zehn Polizisten aus Hessen in Afghanistan. Ihre Aufgabe ist es dort beim Aufbau einer Polizeibehörde zu helfen. Da es sich um ein Kriegsgebiet handle, gehe es auch um Versicherungsfragen, so Peter Wittig. Bislang müssen die eingesetzten Beamten beispielsweise selbst eine zusätzliche Lebensversicherung abschließen.
Der Rechtsstreit vor dem Wiesbadener Verwaltungsgericht könnte nun deutschlandweit einen Stein ins Rollen gebracht haben. Es wird angenommen, dass auch andere Personalräte klagen werden.
 
11. März 2011, 07.31 Uhr
Melanie Welters
 
 
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