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Foto: AdobeStock/Sigtrix
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Corona

So viel kosten Schnelltests ab sofort

Das Ende der kostenlosen Bürgertests: Mit Beginn der Woche müssen Bürgerinnen und Bürger selbst für die Kosten der Schnelltests aufkommen, Ausnahmen gibt es. Die Preise legen die Teststationen selbst fest – teilweise mit erheblichen Unterschieden.
In den vergangenen Monaten waren sie für alle kostenlos, ab sofort müssen die Corona-Schnelltests, die sogenannten Bürgertests, in den meisten Fällen selbst bezahlt werden. Wie das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt hat, habe inzwischen jeder Bürger und jede Bürgerin ein Impfangebot erhalten, weshalb eine dauerhafte Übernahme der Testkosten durch die Steuerzahler:innen nicht länger nötig sei.

Ausgenommen von den Kosten bleiben Personen, die aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen keine Impfung erhalten können, sowie alle, die einen Nachweis brauchen, um nach einer Corona-Infektion eine Quarantäne zu beenden. Auch Schwangere und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind noch bis zum Ende des Jahres befreit. Danach gilt dies nur noch für Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel sowie Kinder unter zwölf Jahren.

Die Preise der Schnelltests legen die Teststationen selbst fest: Am Frankfurter Flughafen etwa kostet ein Schnelltest, der nach 15 Minuten das Ergebnis liefert, 29 Euro. Am Hauptbahnhof, in der Teststation in der Mannheimer Str. 9, kostet er 25 Euro. In den sieben Testcentern des ASB, die sich unter anderem auf dem Oeder Weg oder auf dem Campus der University of Applied Sciences befinden, werden 13,50 Euro pro Test veranschlagt. Auch Apotheken bieten Schnelltests an: Die Struwwelpeter-Apotheke an der Hauptwache verlangt 12,95 Euro pro Test, die Arnsburg Apotheke in Bornheim ebenfalls.

Um den Coronatest weiterhin kostenlos zu bekommen, wird in jedem Fall der Personalausweis benötigt. Bei Minderjährigen reicht dies vorerst aus, Schwangere benötigen ihren Mutterpass. In allen anderen Fällen wird ein Originaldokument – kein Foto davon – benötigt, auf dem von einem Arzt vermerkt ist, wieso die Person nicht geimpft werden kann.
 
11. Oktober 2021, 12.18 Uhr
sie
 
 
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