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Corona-Regelungen in Hessen

Bald wieder Normalbetrieb in Schulen und Kitas

Die Hessische Landesregierung hat weitere Corona-Lockerungen für Schwimmbäder, Kitas, Schulen und die Kontaktbeschränkungen festgelegt. Darüber informierte der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier am Mittwochvormittag.
Ab sofort können sich in Hessen, unabhängig von der Anzahl der Haushalte, wieder Gruppen bis zu zehn Personen treffen. Das gab der hessische Ministerpräsident am Mittwochvormittag gemeinsam mit Gesundheitsminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) und Kultusminister Alexander Lorz (CDU) sowie Präsident des Landtagskreises Bernd Woide (CDU), Präsident des Hessischen Städte- und Gemeindebundes Thomas Stöhr (CDU) und dem Präsident des Hessischen Städtetags Christian Geselle (SPD) bekannt. „Wir haben in Hessen eine Linie verfolgt, bei der wir schrittweise vorangegangen sind“, so Bouffier. Nun habe man sich mit den weiteren Lockerungen zum nächsten Schritt entschieden. Die einzige gegenläufige Ausnahme: In Bahnhofsgebäuden und im Flughafen gilt ab sofort die Pflicht für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Grundschulen ab 22. Juni wieder im Regelbetrieb

Ebenfalls von den Lockerungen betroffen, sind die Kindertagesstätten und Schulen. Ab dem 22. Juni werden die Grundschulen wieder für alle Schülerinnen und Schüler fünf Tage in der Woche öffnen. Dabei wird außerdem auf die Abstandsregelung verzichtet. Aus Sicht der Wissenschaft halte man diese Entscheidung für richtig, sagte Bouffier. Entscheidend sei dabei, dass Gruppenaufteilungen eingehalten und diese nicht durchmischt werden. „So ist im Falle einer Infektion, nur eine Gruppe und nicht die ganze Schule betroffen“, erläuterte der Ministerpräsident. Lehrerinnen und Lehrer ab 60 Jahren seien ab diesem Datum auch nicht mehr automatisch vom Dienst freigestellt, sondern benötigten ein medizinisches Attest.

Jedoch herrsche bis zum Ende der Sommerferien weiterhin keine Schulbesuchspflicht, sondern die Schulpflicht. Eltern, die ihre Kinder nicht in die Schule schicken wollten, könnten diese weiterhin von Zuhause aus unterrichten. Kultusminister Lorz ergänzte: „Für die Schulen ist diese ganze Situation eine organisatorische Herausforderung. Die baldigen Öffnung ist eine große Chance, um die Situation nach den Sommerferien zu erproben.“ Kinder hätten ein Recht auf Bildung, deshalb sei es jetzt Zeit für den nächsten Schritt.

Ab Anfang Juli kein Notfallbetrieb mehr in Kitas

Für Kindertagesstätten wird ab dem 6. Juli wieder der Normalbetrieb eingeführt. Ab dann gelten die Regelungen zur Notfallbetreuung nicht mehr. „Damit wollen wir Eltern wieder eine verlässliche Perspektive geben. Zudem gibt es den Kita-Betreiberinnen und -Betreibern ausreichend Zeit, sich auf die neue Situation vorzubereiten“, so Sozialminister Kai Klose. Dabei verwies er auf die SAFE-KIDS-Studie des Universitätsklinikums Frankfurt, die unter der Leitung der Virologin Sandra Ciesek wöchentlich Kinder aus 60 Gruppen von Kindertagesstätten auf SARS-CoV-2 testet. „Kinder könnten als Bremser gelten. Bis valide Studien vorhanden sind, wird jedoch noch einige Zeit ins Land gehen“, so Kultusminister Lorz. Besonders in Grundschulen sei der Präsensunterricht das einzig sinnvolle.

Schwimmbäder öffnen am 15. Juni

In den vergangenen Tagen kursierten erste Informationen über die Wiederöffnung der hessischen Schwimmbäder. In dieser Hinsicht gibt es nun Gewissheit: Ab dem 15. Juni sind Schwimmbäder, Saunen und Badeseen wieder für alle Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Ob die Betriebe im Einzelnen wieder eröffnen, hänge allerdings auch von den Trägern – in den meisten Fällen die Kommunen – ab. „Die Wiedereröffnung ist mit Hinsicht auf die Abstands- und Hygieneregelungen auch von der Wasserfläche abhängig. Bei vielen Schwimmbädern wird sich das aufgrund der geringen Einnahmen nicht lohnen“, erklärte der Präsident des Hessischen Städtetags Christian Geselle. Im Amateursport soll Kontaktsport mit bis zu zehn Personen am Donnerstag wieder möglich sein. Auch Wettkämpfe dürfen dann wieder stattfinden.


Ina Hartwig: „Regierung soll auch Kulturbetriebe in den Blick nehmen“

Kurz nach der Bekanntgabe des hessischen Ministerpräsidenten zu den Lockerungen, äußerte sich Kulturdezernentin Ina Hartwig (SPD) zur weiterhin geltenden Fünf-Quadratmeter-Regelung in Kulturbetrieben. Diese habe bei den neusten Entwicklungen des Landes keine Berücksichtigung erfahren. „Es ist erfreulich, dass Grundschulen und Kitas zurückkehren zum Präsenzbetrieb und auch Schwimmbäder in den Sommermonaten wieder öffnen können, jedoch sollte der Zugang zur kulturellen Bildung ebenso schnellstmöglich wieder gewährleistet und die pandemiebezogenen Beschränkungen hierfür angepasst werden“, so Hartwig.

Bereits vor zwei Wochen habe sie die hessische Landesregierung aufgefordert, eine Übertragung der maßvollen Lockerungen für das Gaststättengewerbe auch auf Kulturbetriebe zu prüfen. Der hessische Sonderweg mit einer Beschränkung auf eine Person pro fünf Quadratmeter im Sitzen und zehn Quadratmeter in Bewegung erschwere vielen Kultureinrichtungen die Wiederaufnahme ihres Betriebs erheblich, erläuterte die Kulturdezernentin. „Kleine Theater oder Kulturfestivals können unter solchen Bedingungen überhaupt nicht öffnen oder stattfinden.“
 
10. Juni 2020, 13.35 Uhr
Johanna Wendel
 
 
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