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Foto: Symbolbild © Adobe Stock/Benedikt
Foto: Symbolbild © Adobe Stock/Benedikt

Corona-Pandemie

Impfstart für ab 60-Jährige

Personen der dritten Priorisierungsgruppe können sich ab sofort für Impftermine registrieren. Neben Menschen ab 60 Jahren gehören auch Personen aus dem Lebensmitteleinzelhandel und der Jugendarbeit dazu. Derweil berät Hessen über die Auswirkungen der Bundes-Notbremse.
Ab sofort können sich Personen der dritten Priorisierungsgruppe für die Corona-Schutzimpfung registrieren. Nachdem das Land Hessen bereits vergangene Woche das Impfangebot mit dem Impfstoff von Astrazeneca für Menschen ab 60 Jahren erweitert hatte, können sich nun auch alle weiteren Personen, die der dritten Priorisierungsgruppe angehören, für einen Termin im Impfzentrum anmelden. Neben den über 60-Jährigen zählen dazu unter anderem auch medizinisch vorbelastete Personen, Menschen in medizinischen Einrichtungen mit niedrigem Ansteckungsrisiko, Mitglieder von Verfassungsorganen, Polizist:innen oder Feuerwehrleute sowie Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel, der Kinder- und Jugendhilfe oder beispielsweise im Apothekenwesen arbeiten.

Die Registrierung für die Impftermine erfolgt weiterhin über den Impfterminservice des Landes. Impfberechtigte können sich dort entweder telefonisch (über die 116 117 oder die Nummer 0611 505 92 888) oder über das Online-Portal registrieren. Bisher haben knapp 20 Prozent der Hess:innen mindestens eine Impfung gegen das Coronavirus erhalten. Damit reiht sich Hessen auf dem letzten Platz unter den Bundesländern ein. Weiter vorne liegt Hessen dagegen bei den Zweitimpfungen. Insgesamt 7,3 Prozent der Hessinnen und Hessen haben bisher beide Impfungen erhalten.

Corona-Kabinett tagt zur Bundes-Notbremse

Ab Samstag gilt das neue Infektionsschutzgesetz in Deutschland, mit dem eine bundesweit einheitliche „Notbremse“ beschlossen wurde. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) machte am Donnerstag im Vorfeld der Abstimmung im Bundesrat deutlich, er halte das neue Gesetz nicht für „der Weisheit letzten Schluss“. Manches – wie die Regelung zur Ausgangssperre – hätte man klüger machen können, so Bouffier. Bei der praktischen Umsetzung der Notbremse komme nun reichlich Klärungs- und Abstimmungsbedarf auf Länder und Kommunen zu. Aufhalten wollte die Hessische Landesregierung das neue Gesetz dennoch nicht. „Wir haben eine hohe Eilbedürftigkeit, trotzdem dürfen wir nicht aufhören, verantwortungsvoll abzuwägen“, so der hessische Ministerpräsident.

Bouffier betonte zudem, man müsse die Bürgerinnen und Bürger als Partner:innen bei der Pandemiebekämpfung betrachten, um ihre Akzeptanz zu bekommen. „Wir befinden uns in der größten Krise seit Jahrzehnten, die verbunden ist mit tiefen Eingriffen in die Grundrechte. Nur wenn die Menschen verstehen, was wir warum machen, werden sie auch die Grundrechtseingriffe akzeptieren und danach handeln“, sagte Bouffier im Bundesrat. Am heutigen Freitag berät das hessische Corona-Kabinett über die Auswirkungen der Gesetzesänderungen. Auch die nächsten Maßnahmen zur Impfstrategie sollen Thema der Sitzung sein.

Mehr als 27 000 Neuinfektionen bundesweit

Das Robert Koch Institut (RKI) verzeichnete am Freitagmorgen bundesweit 27 543 Neuinfektionen mit dem Coronavirus binnen 24 Stunden. 265 Menschen sind in Deutschland an oder mit dem Virus verstorben. In Hessen meldeten die Gesundheitsämter 2010 Neuinfektion im Vergleich zum Vortag sowie 24 Todesfälle. Die hessenweite Inzidenz liegt derzeit bei 165,6.
 
23. April 2021, 11.09 Uhr
loe
 
 
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