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Foto: Adobe Stock/weyo
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Corona-Pandemie

55 Fälle der Delta-Variante in Frankfurt nachgewiesen

Auch in Frankfurt breitet sich die als deutlich gefährlicher eingestufte Delta-Variante (B.1.617.2) des Coronavirus vermehrt aus, wie das Frankfurter Gesundheitsamt mitteilte. Die Virusvariante wurde auch in einer Frankfurter Grundschule nachgewiesen.
Die als deutlich gefährlicher eingestufte Delta-Variante (B.1.617.2) des Coronavirus breitet sich auch in Frankfurt aus. Nach Angaben des Gesundheitsamts Frankfurt sind bisher 55 Fälle dieser Variante in der Stadt nachgewiesen worden; 32 davon seien mittlerweile wieder genesen. Ein Teil des Anstiegs sei aber auch auf eine zunehmende Testung auf die Delta-Variante zurückzuführen, wie das Gesundheitsamt ergänzend mitteilte. Das Robert-Koch-Instituts (RKI) informierte vergangenen Mittwoch in einem Bericht, die Mutation sei deutschlandweit bisher in mehr als sechs Prozent der Proben nachgewiesen worden.

Anfang Juni habe es auch in einer Frankfurter Grundschule einen Corona-Ausbruch gegeben, bei dem in vier Fällen die Delta-Variante nachgewiesen werden konnte. „Die Maskenpflicht in Schulen sollte angesichts der erhöhten Übertragbarkeit der Delta-Variante nur mit Zurückhaltung und nicht allgemein gelockert werden“, so Peter Tinnemann, dem Leiter des Frankfurter Gesundheitsamtes.

Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU), er gehe davon aus, dass die Delta-Variante in einem Monat auch in Deutschland die vorherrschende Variante ist. Deshalb sei auch eine Rückkehr zu Kontakt-Beschränkungen nicht auszuschließen. Hessens Gesundheitsminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) warnte derweil vergangenen Freitag vor leichtsinnigem Handeln: „Wir alle haben siebzehn mehr als anstrengende Monate hinter uns, mit allem, was uns Corona abverlangt hat. Die in den letzten Wochen positive Entwicklung dürfen wir nicht aufs Spiel setzen.“ Zwar sinken derzeit die Inzidenzwerte, gleichzeitig steigt jedoch der Anteil der Delta-Variante. „Die Pandemie ist nicht vorbei und niemand von uns möchte den Herbst 2020 wiederholen“, sagte Klose.

Am Mittwoch haben sich deshalb die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder darauf verständigt, dass die Reiseregeln zunächst bis Ende September weiter gelten sollten. Dies gilt für die Anmeldepflicht (digitale Einreiseanmeldung) und die generelle Testpflicht für Flugreisende vor dem Abflug. Genesenen- oder Impfnachweis sind als Nachweis ebenfalls ausreichend, sofern die Einreise nicht aus einem Virusvariantengebiet erfolgt. Für die Einreise aus den als Virusvariantengebiete eingestuften Staaten gilt neben den geltenden Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregeln auch eine Beschränkung der Beförderung von Einreisenden. Für sie gilt eine Quarantäne von 14 Tagen ohne Möglichkeit zur Freitestung. Wer aus Risikogebieten zurückkehrt, muss zehn Tage in Quarantäne, außer man weist aktiv eine Negativtestung nach. Wer aus Hochinzidenzgebieten einreist, muss zehn Tage in Quarantäne, frühestens fünf Tage nach der Einreise ist eine Freitestung möglich.
 
21. Juni 2021, 13.16 Uhr
ez
 
 
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