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Foto: Unsplash/Kelly Sikkema
Foto: Unsplash/Kelly Sikkema

Corona-Kabinett Hessen

Hessen führt Maskenpflicht an Grundschulen ein

Am Donnerstag hat das Corona-Kabinett darüber beraten, wie die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz in Hessen umgesetzt werden sollen. Unter anderem wurde neben Wechselunterricht auch eine Maskenpflicht an Grundschulen eingeführt.
Nach der Bund-Länder-Konferenz am Mittwoch hat am Donnerstag das hessische Corona-Kabinett getagt. „Die bisherigen Anstrengungen haben sich gelohnt, die Infektionszahlen sind deutlich gesunken. Diesen Erfolg dürfen wir aber nicht gefährden und deswegen haben sich Bund und Länder darüber verständigt, die allermeisten Regelungen bis zum 7. März zu verlängern“, sagte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) im Anschluss an die Kabinettsitzung.

Darüber hinaus wurde die schrittweise Öffnung der Kitas und Schulen beschlossen. Ab dem 22. Februar werden die Klassen 1 bis 6 im Wechselunterricht beschult, dazu wird es auch eine Notbetreuung geben. Neu ist in diesem Zusammenhang auch eine Maskenpflicht, die bereits ab der ersten Klasse gilt. Ab Klasse 7 gilt weiterhin Distanzunterricht, mit Ausnahme der Abschlussklassen (inklusive Q2).

„Das ist eine spürbare Entlastung für die Familien und die Betreuungssituation zuhause“, so Kultusminister Alexander Lorz (CDU). Sollten die Infektionszahlen weiterhin stetig sinken, wolle man „so bald wie möglich“ auch die Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 zurück in die Schulen holen. Die Kindertagesbetreuung wird zeitlich wieder im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen für alle Kinder geöffnet – allerdings mit eingeschränkten Betreuungszeiten.

Mit den eingeschränkten Öffnungen für Schulen und Kitas soll auch das Testangebot für das Schulpersonal sowie die Erzieherinnen und Erzieher weiter erhöht werden. Das seit Herbst bestehende Angebot der kostenlosen Testung alle zwei Wochen wird auf einen kostenlosen Test pro Woche verdoppelt. Die Tests bleiben freiwillig und können in Arztpraxen durchgeführt werden.

Friseursalons und Nagel- oder Fußpflegestudios dürfen ab März öffnen

Um einen Tagestourismus zwischen benachbarten Ländern zu verhindern, hat man sich unter den Ländern auf eine einheitliche Verlängerung der Schließung des Einzelhandels geeinigt. Ausgenommen davon sind Friseure und andere „hygienisch notwendigen körperlichen Dienstleistungen“. Dazu gehören neben Friseursalons auch Nagel- oder Fußpflegestudios. Diese dürfen unter entsprechenden Hygienekonzepten ab dem 1. März wieder öffnen.

Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit

Bei den Kontaktbeschränkungen gilt weiterhin die Regel, dass sich ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen darf, Kinder unter 14 Jahren zählen nun jedoch nicht mehr mit. Weitere Lockerungen, beispielsweise für den Einzelhandel, seien im März ab einem stabilen 7-Tages-Inzidenzwert unter 35 möglich. Ministerpräsident Bouffier versicherte am Donnerstag, Hessen werde weiter an Planungsperspektiven für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie arbeiten. Die nächste Bund-Länder-Konferenz ist für den 3. März geplant. Dort soll auch über eine solche Öffnungsstrategie beraten werden.
 
11. Februar 2021, 17.54 Uhr
ez
 
 
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