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Corona-Kabinett Hessen

Bouffier: „Wir sind immer noch viel zu hoch“

Das Corona-Kabinett hat am Mittwoch beschlossen, wie es für Hessen im Lockdown weitergehen soll. Dabei wurden die Beschlüsse von Bund und Ländern in einigen Teilen übernommen. In Schulen und Kitas bleibt Hessen aber bei seiner eigenen Linie.
Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz haben Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU), Kultusminister Alexander Lorz (CDU) und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen) am Mittwoch über die aktuellen Beschlüsse des hessischen Corona-Kabinetts informiert. Die Situation in Hessen sei weiterhin sehr ernst, sagte Bouffier. Es gebe keinen Grund, mit Blick auf die Entwicklung der Infektionszahlen Entwarnung zu geben oder positiv gestimmt zu sein. „Es ist nicht positiv. Die Richtung stimmt nicht und wir sind immer noch viel zu hoch.“

In der Kabinettssitzung habe man auch auf die Lage in den hessischen Kliniken geblickt, in denen die Zahl der Corona-Intensivpatienten weiter steige. Wirtschaftsminister Al-Wazir teilte mit, die Intensivbetten im Klinikum Offenbach seien alle belegt. Intensivpatienten müssten aktuell nach Fulda oder Würzburg gefahren werden. Das Corona-Kabinett einigte sich daher nicht nur auf eine Verlängerung der Maßnahmen, sondern auch darauf, die Kontakte unter den Menschen in Hessen weiter einzuschränken. Die Beschlüsse des hessischen Kabinetts treten am Montag in Kraft und gelten vorerst bis zum 31. Januar.

Treffen nur noch mit einer weiteren Person

Die Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum werden strenger. So dürfen sich die Hess:innen ab Montag nur noch mit Personen des eigenen Hausstandes und maximal einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, treffen. Im Gegensatz zur aktuellen Kontaktbeschränkung werden dann auch Kinder unter 14 Jahren mitgezählt.

Auch für die eigenen vier Wände empfiehlt die Landesregierung, die Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren. Aus Respekt vor dem geschützten Bereich der eigenen Wohnung und mit Blick auf die Erfahrungen der vergangenen Monate belasse man es aber bei einer dringlichen Bitte, so Bouffier.

Mit diesen Regelungen kehrt die Landesregierung zu den Regeln aus dem Lockdown im Frühjahr zurück. Das bedeutet auch, dass es Ausnahmen von den Kontaktbeschränkungen beispielsweise für die Begleitung und Betreuung Minderjähriger oder anderer betreuungsbedürftiger Personen geben wird. Auch können sich weiterhin zwei Hausstände bei der Kinderbetreuung abwechseln, solange es bei dem Kontakt zwischen diesen zwei Hausständen bleibe.

Eingeschränkter Bewegungsradius in Hotspots

Für Landkreise und kreisfreie Städte, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz über 200 steigt, gilt ab Montag eine Einschränkung des Bewegungsradius von maximal 15 Kilometern um den eigenen Wohnort. Das wesentliche Ziel dieser Regelung sei, zu verhindern, dass zu viele Menschen auf dasselbe Ausflugsziel zusteuern, sagte der Ministerpräsident. Der Bewegungsradius gelte also vor allem für Freizeitaktivitäten und tagestouristische Ausflüge. Wenn möglich, sollen aber auch Einkäufe innerhalb des 15 Kilometer-Radius erledigt werden. „Alles andere sind mehr oder weniger triftige Gründe“, so Bouffier.

Kein Betretungsverbot in Kitas

Für die hessischen Kitas gilt weiterhin kein Betretungsverbot. Kinder können also in die Kita gebracht werden. Wer kann, solle seine Kinder aber zu Hause betreuen. „Nur, wenn jetzt alle möglichst zu Hause bleiben und Kontakte einschränken, haben wir eine Chance, die Infektionszahlen zu senken“, sagte Volker Bouffier. Bereits am Dienstag hatten Bund und Länder allen Eltern daher zehn weitere Urlaubstage pro Erziehungsberechtigten zugesichert, um die Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Eine Rückerstattung der Kita-Gebühren für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, soll es in Hessen aber nicht geben.

Präsenzpflicht in Schulen weiter ausgesetzt

Mit Blick auf die Schulen geht Hessen andere Wege als die, die am Dienstag von Bund und Ländern beschlossen wurden und bleibt seiner Linie aus der Woche vor Weihnachten treu. So bleiben die Schulen in Hessen nicht grundsätzlich geschlossen. Für Schüler:innen in den Jahrgängen sieben und höher findet bis Ende des Monats ausschließlich Distanzunterricht statt. Eine Ausnahme davon bilden allerdings die Abschlussklassen. „Wir sind es den Schülern schuldig, dass sie 2021 einen Abschluss erreichen können“, sagte Kultusminister Alexander Lorz. In den Abschlussklassen findet daher, unter Einhaltung der AHA-Regeln, Präsenzunterricht statt. Damit vor allem das Abstandsgebot eingehalten werden kann, könnten die Klassen beispielsweise auf zwei Räume aufgeteilt werden, zwischen denen die Lehrer:innen wechseln. Weil durch den Distanzunterricht der anderen Jahrgänge mehr Räume zur Verfügung stünden, sei das – auch im Hinblick auf das Alter der Schüler:innen – durchaus möglich, so Lorz.

Für die Jahrgänge eins bis sechs wird die Präsenzpflicht ausgesetzt. Weil Kinder in diesem Alter häufig noch betreut werden müssten, könne man sie nicht komplett aus der Schule fernhalten, sagte Lorz. Dennoch appellierte der Kultusminister an die Eltern, ihre Kinder soweit möglich zu Hause zu lassen. Lorz verwies dabei auf Zahlen aus Hamburg, nach denen durch das Aussetzen der Präsenzpflicht nur noch etwa zehn bis 20 Prozent der Schüler:innen zur Schule gehen würden. Damit könne man auch die AHA-Regeln in den Schulen gut einhalten, so Lorz.

Der Kultusminister betonte zudem, dass es im Lernfortschritt der Kinder keinen Unterschied zwischen denen geben würde, die in die Schule kommen und denen, die im Distanzunterricht sind. Gerade in den höheren Grundschulklassen werde auch im Normalbetrieb häufig mit Wochenplänen gearbeitet. Auf diese Weise könnten die Kinder sowohl in der Schule als auch zu Hause dieselben Aufgaben bearbeiten, sagte der Kultusminister.

„Beschlüsse sind eine Zumutung für alle“

Die hessische Wirtschaft ist bisher vergleichsweise gut durch die Krise gekommen, teilte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir am Mittwoch mit. Dennoch werde durch die Beschränkungen vor allem dem Städtetourismus, dem Flughafen, der Messe, der Gastronomie, der Veranstaltungsbranche und dem stationären Einzelhandel einiges zugemutet. Positiv sieht der Wirtschaftsminister, dass die Novemberhilfe für die deutschen Unternehmen nun auf den Weg gebracht ist. Auch für Dezember seien bereits die ersten Anträge eingegangen. Bis Ende Januar ist zudem noch die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt. Im Februar könne es allerdings zu steigenden Insolvenzzahlen kommen, so Al-Wazir. Er wolle sich deshalb beim Bund dafür einsetzen, dass die Antragspflicht auch über den Januar hinaus ausgesetzt wird.
 
7. Januar 2021, 11.11 Uhr
Laura Oehl
 
 
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