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Schulgesetz
Mehr Selbständigkeit für Schulen
Kultusministerin Dorothea Henzler (FDP) und Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) haben den Entwurf für ein neues Schulgesetz vorgestellt, über den der Landtag ab kommender Woche beraten wird.
Im Zentrum des Entwurfs stehen die „Selbstständige Schule“ sowie die viel diskutierte Mittelstufenschule und der gemeinsame Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern.
Demnach soll den hessischen Schulen mehr Verantwortung in der Planung von Lerninhalten, Personalentscheidungen und Budgetverteilung übertragen werden. Die bisherigen Lehrpläne sollen abgeschafft und durch Bildungsstandards ersetzt werden, die den Schulen freie Verfügung über die Verteilung von Lerninhalten ermöglichen. Auch über die Verwendung ihres Budgets sollen die Schulen freier entscheiden können – wenn eine Schule etwa Verstärkung in der Verwaltung braucht, kann sie selbst darüber entscheiden, neue Mitarbeiter einzustellen. So will man auch die Rolle der Schulleitung stärken: Mehr Schulassistenten bedeuten weniger Verwaltungsaufwand für die Direktion und mehr Zeit für die eigentlichen inhaltlichen Aufgaben.
Zweite Säule des Gesetzentwurfs ist die Einführung der Mittelstufenschule, die das Konzept der Haupt-und Realschulen bis zur siebten Klasse ersetzen soll. Hier werden die Schüler zunächst gemeinsam unterrichtet und nach Abschluss der siebten Klasse durch einen Eignungstest den unterschiedlichen Schulformen zugeteilt. Der Test entscheidet also darüber, ob ein Schüler eher an dem praxisorientierten Unterricht der Hauptschule teilnimmt oder die Realschule besucht und mit mittlerer Reife abschließt. Auch eine engere Zusammenarbeit mit berufsbildenden Schulen ist vorgesehen, um einen leichteren Übergang in die Lehre zu ermöglichen. Allerdings ist dieses Konzept zunächst nur für die 58 bereits miteinander verbundenen Haupt-und Realschulen vorgesehen und beruht ähnlich wie die „Selbstständige Schule“ auf freiwilliger Basis.
Ein weiterer Punkt der Gesetzesvorlage ist das Thema Inklusion, also der gemeinsame Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern - allerdings mit der Einschränkung, dass dafür genug Mittel vorhanden sind.
Im Sommer des vergangenen Jahres hatte bereits die SPD einen Entwurf für ein neues Schulgesetz erarbeitet. Die hessischen Sozialdemokraten forderten die Abschaffung von G8 sowie flexiblere Eingangs- und Oberstufen, die es den Schülern ermöglichen sollten, je nach Begabung ihren Abschluss früher oder später zu machen.
Das Kabinett hat Henzlers Gesetzentwurf bereits zugestimmt. Verläuft dann alles nach Plan, soll der Entwurf noch vor der Sommerpause verabschiedet und zum neuen Schuljahr in Kraft treten.
Demnach soll den hessischen Schulen mehr Verantwortung in der Planung von Lerninhalten, Personalentscheidungen und Budgetverteilung übertragen werden. Die bisherigen Lehrpläne sollen abgeschafft und durch Bildungsstandards ersetzt werden, die den Schulen freie Verfügung über die Verteilung von Lerninhalten ermöglichen. Auch über die Verwendung ihres Budgets sollen die Schulen freier entscheiden können – wenn eine Schule etwa Verstärkung in der Verwaltung braucht, kann sie selbst darüber entscheiden, neue Mitarbeiter einzustellen. So will man auch die Rolle der Schulleitung stärken: Mehr Schulassistenten bedeuten weniger Verwaltungsaufwand für die Direktion und mehr Zeit für die eigentlichen inhaltlichen Aufgaben.
Zweite Säule des Gesetzentwurfs ist die Einführung der Mittelstufenschule, die das Konzept der Haupt-und Realschulen bis zur siebten Klasse ersetzen soll. Hier werden die Schüler zunächst gemeinsam unterrichtet und nach Abschluss der siebten Klasse durch einen Eignungstest den unterschiedlichen Schulformen zugeteilt. Der Test entscheidet also darüber, ob ein Schüler eher an dem praxisorientierten Unterricht der Hauptschule teilnimmt oder die Realschule besucht und mit mittlerer Reife abschließt. Auch eine engere Zusammenarbeit mit berufsbildenden Schulen ist vorgesehen, um einen leichteren Übergang in die Lehre zu ermöglichen. Allerdings ist dieses Konzept zunächst nur für die 58 bereits miteinander verbundenen Haupt-und Realschulen vorgesehen und beruht ähnlich wie die „Selbstständige Schule“ auf freiwilliger Basis.
Ein weiterer Punkt der Gesetzesvorlage ist das Thema Inklusion, also der gemeinsame Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern - allerdings mit der Einschränkung, dass dafür genug Mittel vorhanden sind.
Im Sommer des vergangenen Jahres hatte bereits die SPD einen Entwurf für ein neues Schulgesetz erarbeitet. Die hessischen Sozialdemokraten forderten die Abschaffung von G8 sowie flexiblere Eingangs- und Oberstufen, die es den Schülern ermöglichen sollten, je nach Begabung ihren Abschluss früher oder später zu machen.
Das Kabinett hat Henzlers Gesetzentwurf bereits zugestimmt. Verläuft dann alles nach Plan, soll der Entwurf noch vor der Sommerpause verabschiedet und zum neuen Schuljahr in Kraft treten.
25. Januar 2011, 12.44 Uhr
Franziska Jung
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